Frau Sonja Böhm, Richterin am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Sonja Böhm (*27. Juni 1978 in Mainz) ist seit dem 1. Januar 2023 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem VIII. Zivilsenat an, der sich mit Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht befasst. Sie promovierte nach dem Studium und trat im April 2005 in den höheren Justizdienst von Rheinland‑Pfalz ein.
Ihre Jurist*innenlaufbahn führte sie zunächst zu Stationen am Amtsgericht Worms und Alzey sowie am Landgericht Mainz. Im Februar 2009 wurde sie zur Richterin am Landgericht Bad Kreuznach ernannt, blieb aber weiterhin im Justizministerium tätig. Von Januar 2010 bis Dezember 2012 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aktiv.
2013 wechselte sie – zunächst per Abordnung, ab Januar 2014 endgültig – in den Justizdienst Niedersachsens und war dort zunächst am Landgericht Lüneburg tätig. Im Januar 2017 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Celle berufen, wo sie in Familiensachen und Notarsachen arbeitete. Am BGH wurde sie per Präsidiumsentscheid dem VIII. Zivilsenat zugewiesen.
Am Bundesgerichtshof wirkt Dr. Böhm bereits in bedeutenden Entscheidungen mit, darunter im Verfahren VIII ZR 138/23 zur Zulässigkeit des Einschaltens von Inkassounternehmen im Kaufrecht. Sie gilt als ausgewiesene Kennerin der komplexen Fragen des Leasing- und Mietrechts. Kolleg*innen wie die Präsidentin des OLG Celle betonen ihr „analytisches Denken auf höchstem Niveau, Einfühlungsvermögen und großen Gerechtigkeitssinn“.
Dr. Böhm überzeugt durch ihre präzise und empathische Handhabung miet- und kaufrechtlicher Mandate – unterstützt durch ihre fundierten Erfahrungen in Justiz und Wissenschaft. Ihre Urteilsmitwirkung im VIII. Senat und ihr feinsinniges Einfühlungsvermögen machen sie zu einer wichtigen Stimme für ein modernes Zivilrecht.

