Frau Dr. Susanne Arend, Richterin am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Susanne Arend, geboren am 30. November 1962, ist seit dem 1. September 2016 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem III. Zivilsenat an, der unter anderem für das Staatshaftungsrecht, die Notarhaftung und das Stiftungsrecht zuständig ist. 

Nach ihrer Promotion mit einer Arbeit über „Die Bindung der Staatsanwaltschaft an die Rechtsprechung der Strafgerichte“ trat Arend 1994 in den Justizdienst des Landes Thüringen ein. Sie war zunächst am Landgericht Meiningen und am Amtsgericht Gotha tätig und wurde 1997 zur Richterin am Amtsgericht ernannt. Von 2000 bis 2001 war sie an das Thüringer Oberlandesgericht, anschließend bis 2005 an den Thüringer Verfassungsgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2006 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Thüringer Oberlandesgericht sowie ihre Abordnung an das Thüringer Justizministerium, in dem sie bis 2010 tätig war. Anschließend kehrte sie an das Thüringer Oberlandesgericht zurück.

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Arend Mitglied des III. Zivilsenats, der unter anderem für das Staatshaftungsrecht, die Notarhaftung und das Stiftungsrecht zuständig ist. 

Zu den bedeutenden Entscheidungen, an denen Dr. Arend mitgewirkt hat, zählt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17), in dem es um den Zugang der Eltern zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter ging. Der BGH entschied, dass der digitale Nachlass den Erben zusteht und somit die Eltern als Erben Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto haben.

Weitere öffentlich besonders hervorgehobene Entscheidungen oder wissenschaftliche Veröffentlichungen von Dr. Susanne Arend sind bislang nicht bekannt.

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