Herr Dr. Oliver Matthias, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Oliver Matthias (*8. Mai 1960 in Donndorf) ist seit dem 2. Juni 2008 Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des XI. Zivilsenats, der sich – auch als „Bankensenat“ bekannt – mit Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsfragen befasst.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin und promovierte 1989 mit einer Arbeit zum sozialistischen Arbeitsrecht (“Erscheinungsformen sozialistischer Produktionsverhältnisse im gesellschaftlichen Produktionsprozess”).1988 startete er als Richterassistent am Kreisgericht Suhl. Nach dem Eintritt in den höheren Justizdienst Thüringens 1991 war er zunächst bei Arbeitsgerichten in Eisenach und Gera sowie am Landgericht Meiningen tätig. Im Februar 1995 wurde er dort Richter am Landgericht, 2001 zum Vorsitzenden Richter ernannt .

Während seiner Abordnung von 1998 bis 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof entwickelte er bereits früh ein Verständnis für zentrale Bank- und Kapitalmarktthemen. Seine Berufung 2008 zum XI. Zivilsenat erfolgte in Anerkennung seiner Erfahrung und fachlichen Eignung für komplexe Finanzrechtsfragen.

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Matthias regelmäßig an Leitsatzentscheidungen beteiligt. So wirkte er an Urteilen mit, die etwa Prospekt- und Anlagehaftung, Verpflichtungen von Banken bei Darlehensverträgen und Fragen zu Wertpapierabtretungen präzisieren .

Dr. Matthias zeichnet sich durch eine seltene Tiefe aus: von richterlicher Praxis in Thüringen über wissenschaftliche Mitarbeit am BGH bis hin zu seiner Rolle im Bankensenat. Seine Urteilsarbeit im Konsumenten‑ und Anlegerschutz spiegelt ausgewiesene Expertise in einem haushalts- und volkswirtschaftlich bedeutsamen Rechtsbereich wider.

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published on 22.11.2016 00:00

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