Herr Dieter Maihold, Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Gericht
Dr. Dieter Maihold (*22. Juli 1955 in Regensburg) war von 1. Januar 2008 bis 31. März 2020 Richter im XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, zuständig für Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsrecht.
Vor seinem Wechsel nach Karlsruhe sammelte Maihold umfangreiche Erfahrung im Justizdienst Bayerns: Nach Eintritt in den höheren Justizdienst 1984 war er als Proberichter u. a. am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Regensburg tätig und begann 1987 eine feste Tätigkeit als Staatsanwalt. 1988 wechselte er als Richter ans Amtsgericht Kelheim; von 1991 bis 2001 leitete er die Ausbildung von Rechtsreferendaren am Landgericht Regensburg. Zwischen 1996 und 2007 war er Richter am Oberlandesgericht Nürnberg und dort Mitglied eines Zivilsenats für Bau- und Maklerrecht.
Im XI. Senat des BGH war er 2008–2020 für eine Reihe bedeutsamer Entscheidungen mitverantwortlich. Er prägte die Rechtsprechung zu Widerrufs- und Darlehensrecht – etwa durch Urteile wie XI ZR 170/13 (13. Mai 2014) und XI ZR 272/16 (21. Februar 2017) – sowie diversen Beschlüssen zur Streitwertfestsetzung in Finanz- und Kapitalmarktsachen.
Maihold ist zudem Mitherausgeber der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter. Seine juristische Arbeit zeichnet sich durch ausgewiesene Praxisnähe aus, insbesondere in BGH-Verfahren mit finanzrechtlichem Schwerpunkt.
Nach seinem Eintritt in den Ruhestand 2020 wurde sein Wirken vom BGH als prägend für mehr als zwölf Jahre in seinem Senat gewürdigt .
Dr. Maihold verband fundierte Wissenstiefe im Bank- und Kapitalmarktrecht mit einer ausgeprägten Praxisorientierung. Seine Leitentscheidungen zu Widerrufs- und Darlehensfragen sowie seine Rolle in der Ausbildung junger Juristen machen ihn zu einer sichtbar prägenden und zugleich bodenständigen Persönlichkeit in der Rechtsprechung und Juristenausbildung.

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