Gericht
Arbeitsgericht Lingen
Kennung: arbg-lingen
Wofür ist das Arbeitsgericht Lingen zuständig?
Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis — Kündigung, Lohn, Zeugnis, Urlaub — sowie über Beschlussverfahren des Betriebsverfassungsrechts (§ 2, § 2a ArbGG).
⚠ Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingehen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist die häufigste Falle im Arbeitsrecht.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Am Wall Süd 18
49808 Lingen
Telefon 0591 - 912140
Stammdaten
- Instanz
- ArbG
Anschrift und Kontaktdaten
- Hausanschrift
- Am Wall Süd 18, 49808 Lingen
- Telefon
- 0591 - 912140
Entscheidungen dieses Gerichts
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