bei uns veröffentlicht am 08.06.2004
Tenor
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 220,45 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2003 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von