bei uns veröffentlicht am 15.12.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1Tatbestand:
2Der Kläger betreibt auf dem Grundstück G1, Flur X, Flurstücke X und 217 auf einer Größe von 29.678 m² den