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Gericht

Amtsgericht Oldenburg (Holstein)

Kennung: ag-oldenburg-holstein

Wofür ist das Amtsgericht Oldenburg (Holstein) zuständig?

Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).

Zum Bezirk gehören vierzehn Gemeinden mit zusammen rund fünfundsechzigtausend Einwohnern. Die größten sind Neustadt in Holstein, Fehmarn, Oldenburg in Holstein und Heiligenhafen.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).

Anschrift und Kontakt

Göhler Straße 90
23758 Göhl

Telefon 04361 6240

http://www.ag-oldenburg.schleswig-holstein.de

Stammdaten

füllt sich

Sitz, Instanz und übergeordnete Gerichte füllen sich — der Knoten trägt bislang nur den Namen dieses Gerichts.

Entscheidungen dieses Gerichts

Im Bestand liegen 0 Entscheidungen dieses Gerichts, aber noch keine trägt eine eigene Adresse — die Schlüssel dieses Gerichts enthalten kein Datum. Über die Suche finden Sie sie im Text, verlinken können wir sie noch nicht.

Zuständig für

Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).

Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name