Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Holstein)
Kennung: ag-oldenburg-holstein
Wofür ist das Amtsgericht Oldenburg (Holstein) zuständig?
Amtsgerichte entscheiden in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (§ 23 GVG) — bei Wohnraummiete unabhängig vom Streitwert. Dazu kommen Familiensachen, Nachlass- und Betreuungssachen, das Grundbuch, das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung. In Strafsachen urteilen sie bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren (§ 24 GVG).
Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO).
Zum Bezirk gehören vierzehn Gemeinden mit zusammen rund fünfundsechzigtausend Einwohnern. Die größten sind Neustadt in Holstein, Fehmarn, Oldenburg in Holstein und Heiligenhafen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Streitgegenstand. Der allgemeine Gerichtsstand folgt §§ 12, 13 ZPO; nach dem Gegenstand kann ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein — bei Grundstücken das Gericht der belegenen Sache (§ 24 ZPO), bei Wohnraummiete das Gericht des Mietobjekts (§ 29a ZPO).
Anschrift und Kontakt
Göhler Straße 90
23758 Göhl
Telefon 04361 6240
http://www.ag-oldenburg.schleswig-holstein.de
Stammdaten
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Entscheidungen dieses Gerichts
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Zuständig für
Allgemeine Bezirkszuordnung; die für Ihren konkreten Fall zuständige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht können abweichen (z. B. Arbeits-, Familien-, Verwaltungssachen).
- altenkrempe
- beschendorf
- dahme
- fehmarn
- goehl
- groemitz
- grossenbrode
- grube
- heiligenhafen
- kellenhusen
- Neukirchen
- Oldenburg in Holstein
Quelle: justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name