Amtsgericht Aichach
Urteil vom 19. Februar 2019
Az.: 102 C 52/19
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
T______ GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer D___ _____, W_____straße __, _____ Berlin
- Klä
Tenor
1. Der Wert für die Erhebung der Nachlasspflegschaftsgebühr wird auf 3.267.696 € festgesetzt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Gründe
Im vorliegenden Nachlassverfahren wurde am 1
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger in Höhe von 508,02 € von den Kosten der vorgerichtlichen Tätigkeit der a.-Rechtsanwälte freizustellen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urt
Tenor
1. Der Antrag des Gläubigers ... vom 02.06.2015, gerichtet auf den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 02.06.2015, wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
2. Der Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam.
Gründe
I.
(Persönliche Verhältnisse)
II.
(Festgestellter Sachverhalt)
Am 25.06.2013 um 19.30 Uhr befand sich der Betroffene in der L-Straße in D. in einem Fahrzeug der Marke ... mit dem amtlichen Kennzeichen ... Da