Zivilprozessordnung - ZPO | § 600 Nachverfahren

(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig.

(2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4 Satz 2 bis 4.

(3) Erscheint in diesem Verfahren eine Partei nicht, so sind die Vorschriften über das Versäumnisurteil entsprechend anzuwenden.

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 17 Verschiedene Angelegenheiten


Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug, soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt,1a. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 302 Vorbehaltsurteil


(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - III ZR 271/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 271/03 Verkündet am: 17. Juni 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 134; VAG

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2002 - V ZR 345/01

bei uns veröffentlicht am 12.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 345/01 Verkündet am: 12. Juli 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. März 2009 - IX ZR 230/06

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 230/06 vom 12. März 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, Raebel, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp am 12. März 2009 beschlo

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2011 - XII ZR 110/09

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 110/09 Verkündet am: 13. April 2011 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2004 - XI ZR 36/03

bei uns veröffentlicht am 10.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 36/03 Verkündet am: 10. Februar 2004 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ___________

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03

bei uns veröffentlicht am 20.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 94/03 Verkündet am: 20. Juli 2006 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2018 - IV AR (VZ) 2/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 2/17 vom 14. Februar 2018 in dem Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 210; HintG HE § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Im Fall der Hinterlegung zur Abwendung der Zwangsvo

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Aug. 2016 - 30 U 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Februar 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen hinsichtlich des Zinsausspruchs unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeände

Landgericht Schwerin Beschluss, 23. März 2015 - 4 T 11/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird der Beschluss des Notars       vom 14.11.2014 aufgehoben und der Notar angewiesen, den Antrag vom 27.10.2014      der Beschwerdeführerin zu 1) auf Auszahlung der hinterlegten Summe abzu

Oberlandesgericht Düsseldorf Schlussurteil, 06. Nov. 2014 - I-6 U 69/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 (32 O 86/11) in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) unter Abänderung des am 09

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 10. Dez. 2013 - 3 U 725/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-, Vorbehalts- und Endurteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Koblenz vom 14. Mai 2013 dahingehend abgeändert, dass die Beklagten durch Vorbehaltsurteil gesamtschuldnerisch

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 25. Okt. 2013 - 3 W 596/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach – Einzelrichter – vom 27. August 2013 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einer Bürgschaft

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 04. Juli 2013 - 93 C 120/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

Tenor 1.) Die Klage wird abgewiesen. 2.) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung, auch zu einem Teilbetrag, durch Sicherheitsleistung in Höhe v

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Aug. 2012 - 1 W 46/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 13. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe 1 Der Kläger verlangt vom Beklagten

Landgericht Karlsruhe Urteil, 29. Jan. 2010 - 6 O 276/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 7.900,13 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus für die Zeit vom 19.11.2008 bis zum 05.01.2009 und seit dem 06.05.2009 zu bezahlen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 27. Feb. 2009 - 4 U 86/08

bei uns veröffentlicht am 27.02.2009

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 11. Juni 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist v

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(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen...