Zivilprozessordnung - ZPO | § 581 Besondere Voraussetzungen der Restitutionsklage
(1) In den Fällen des vorhergehenden Paragraphen Nummern 1 bis 5 findet die Restitutionsklage nur statt, wenn wegen der Straftat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann.
(2) Der Beweis der Tatsachen, welche die Restitutionsklage begründen, kann durch den Antrag auf Parteivernehmung nicht geführt werden.
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Anzeigen >ArbGG | § 99 Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 6 wird das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet.
(2) Für das Verfahren sind die §§ 80 bis 82 Absatz 1 Satz 1, die §§ 83 bis 84 und 87 bis 96a...
Anzeigen >ArbGG | § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 wird das Verfahren eingeleitet auf Antrag
1. jeder natürlichen oder juristischen Person oder 2. einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern, die nach Bekanntmachung der...
Referenzen - Urteile
37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 581 ZPO.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2016 - I ZB 13/15
06.10.2016
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 13/15
vom
6. Oktober 2016
in dem Verfahren
auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
Vertrag vom 24. Juni 2002 zwischen.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2013 - XII ZB 242/09
24.04.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
XII ZB 242/09
vom
24. April 2013
in der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO §§ 580 Nr. 7 b, 582
Ein Wiederaufnahmegrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO liegt nicht vor,.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2007 - I ZB 77/07
22.11.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 77/07
vom
22. November 2007
in dem Rechtsstreit
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2007 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2011 - IX ZB 149/11
06.10.2011
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZB 149/11
vom
6. Oktober 2011
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill