Zivilprozessordnung - ZPO | § 573 Erinnerung

(1) Gegen die Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung). Die Erinnerung ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. § 569 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und die §§ 570 und 572 gelten entsprechend.

(2) Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt.

(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen


(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 46 Rechtskraftzeugnis


Das Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses ist auf Grund der Verfahrensakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs zu erteilen. Solange das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig ist, erteilt die Geschäftsstelle de

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 36b Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende nach diesem Gesetz vom Rechtspfleger wahrzunehmende Geschäfte ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen: 1. die Geschäfte bei der Annahme von
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 329 Beschlüsse und Verfügungen


(1) Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882e Löschung


(1) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 gelöscht. (2) Über Einwendungen gegen die Löschung nach Absatz 1 oder ih
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 569 Frist und Form


(1) Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die Notfrist beginnt, soweit nichts ande

Zivilprozessordnung - ZPO | § 572 Gang des Beschwerdeverfahrens


(1) Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. § 318 bleibt unberührt.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 570 Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen


(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. (2) Das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, kann die Vollziehung der Entscheidu

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41 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2020 - X ZR 33/19

bei uns veröffentlicht am 14.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 33/19 vom 14. Januar 2020 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Akteneinsicht XXIV ZPO § 299 Abs. 1 a) Zu den Prozessakten im Sinne des § 299 Abs. 1 ZPO gehören grundsätzlich

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - V ZB 175/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 175/13 vom 21. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210116BVZB175.13.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinn

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2009 - IX ZR 164/07

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 164/07 vom 17. September 2009 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter und die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp am 17

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2014 - IX ZB 91/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 91/12 vom 13. Februar 2014 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, den Richter Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2010 - IV ZB 32/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 32/09 vom 13. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Seiffert als Vorsitzenden, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. Karczewski beschlossen: Die Rechtsbeschwerde gegen den Besch

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2009 - IV ZR 161/05

bei uns veröffentlicht am 17.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 161/05 vom 17. Juni 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Seiffert, Dr. Schlichting, Wendt, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf und Harsdorf-Gebhardt am 17. Juni 200

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2009 - XII ZB 215/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 215/09 vom 9. Dezember 2009 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Dezember 2009 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Prof. Dr. Wageni

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2016 - IX ZA 37/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 37/15 vom 19. September 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:190916BIXZA37.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2011 - VIII ZR 27/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 27/10 vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Dr. Milger und Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2013 - IX ZB 83/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 83/12 vom 17. Oktober 2013 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richteri

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2000 - X ZB 27/98

bei uns veröffentlicht am 01.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 27/98 vom 1. Februar 2000 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend das Patent 34 17 273 Nachschlagewerk:ja BGHZ: nein Kupfer-Nickel-Legierung PatG 1981 § 100 Abs. 3 a) Zur Wahrung des Anspruchs auf rechtlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - IV ZB 27/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 27/11 vom 27. Juni 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. Ka

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2015 - 9 M 15 254

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor I. Auf die Kostenerinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Januar 2015 geändert. Erstattet wird von den mit Antrag vom 12. November 201

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Sept. 2017 - W 2 M 17.405

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten vom 3. April 2017 wird in Ziffer I. hinsichtlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Klägers abgeändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgab

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 22 M 18.34506

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27. November 2018 im Verfahren M 22 K 18.32031 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten/der Urkundsbeamti

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Feb. 2019 - M 22 M 17.45482

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 24. Mai 2017 im Verfahren M 22 K 16.30266 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin des

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Nov. 2016 - M 12 M 16.4665; M 12 M 15.4837

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Verfahren M 12 M 15.4837 und M 12 M 16.4665 werden gemäß § 93 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts München vom ... Au

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 21. März 2018 - W 5 M 17.1421

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 26. Oktober 2017 wird in Ziffer I. hinsichtlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Kläger abgeändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Juni 2017 - M 16 M 16.2867

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27. Mai 2016 wird insoweit aufgehoben, als darin Kosten für eine zweite Person zur Wahrnehmung des Termins vor dem Europäischen Gerichtshof als erstattungsfähig berücksichtigt werden.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Sept. 2015 - M 1 M 15.3537

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom ... Juli 2015 wird geändert. Von den mit Antrag der Beigeladenen vom ... November 2014 geltend gemachten Sachverständigenkosten

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Juni 2018 - M 1 M 17.2314

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3. Mai 2017 wird insoweit aufgehoben, als darin Sachverständigenkosten des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes D. M. vom 16. Februar 2015, vom 27. Oktober 2015 und vom 15. Dezember 2015

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - M 24 M 16.30690

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. März 2016 zum Verfahren M 24 K 15.31439 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 24 M 16.30689

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. März 2016 zum Verfahren M 24 K 15.31442 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Jan. 2017 - M 24 M 16.30587

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14. März 2016 zum Verfahren M 24 K 15.31478 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - M 3 K 11.5845

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts München vom 16. Januar 2014 im Verfahren M 3 K 11.5845 wird dahingehend geändert, dass die der Antragstellerin im Verfahren vor dem Bayerischen Verwal

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Nov. 2017 - M 19 M 17.48447

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26. September 2017 im Verfahren M 19 K 17.40695 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbea

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Nov. 2017 - M 19 M 17.47415

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. August 2017 im Verfahren M 19 K 17.40605 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten des Gerichts übertra

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Jan. 2018 - M 15 M 18.30204

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3. Januar 2018 im Verfahren M 15 K 17.44516 wird dahingehend geändert, dass die entstandenen notwendigen Aufwendungen auf Basis eines Gegenstandswerts von 2.500 € festzusetzen sind.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Dez. 2014 - M 9 M 13.5788

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 15. November 2013 wird dahin gehend geändert, dass der Betrag der erstattungsfähigen Aufwendungen auf 2.371,85 € festgesetzt wi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Jan. 2018 - M 24 M 17.39861

bei uns veröffentlicht am 05.01.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. März 2017 zum Verfahren M 24 V 17.32643 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Jan. 2018 - M 24 M 17.39860

bei uns veröffentlicht am 04.01.2018

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. März 2017 zum Verfahren M 24 V 17.32641 wird geändert. Die Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Maßgabe dieses Beschlusses wird dem Urkundsbeamten / der Urkundsbeamtin

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - I ZB 70/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 7 0 /12 vom 19. Februar 2014 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Schaffer

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Sept. 2012 - 6 S 697/12

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Tenor Der Beschluss des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. März 2012 - 6 S 2688/11 - wird aufgehoben.Die erneute Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin wird dem Urkundsbeamten übertragen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Apr. 2010 - 11 K 735/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2010

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 23. Februar 2010 wird abgeändert. Die dem Antragsgegner zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 2.316,80 Euro festgesetzt. Die festgesetzten Kosten sind

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. März 2009 - 8 W 85/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der beiden Antragsteller gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 6. Februar 2009, Az. 1 T 34/09, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerd

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Juni 2008 - 15 WF 92/08

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

Tenor Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss vom 29. Februar 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Erinnerungsverfahren gebührenfrei ist. Gründe 1 Die Beschwerdeführeri

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 03. Apr. 2008 - 2 Ta 51/08

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 8.1.2008 – 5 Ca 2818/07 – aufgehoben, soweit die Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht versagt worden ist. Das Verfahren wird z

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Feb. 2006 - 5 W 2/06

bei uns veröffentlicht am 28.02.2006

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Aufhebung des Beschlusses des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 12. Dezember 2005 - 2 O 339/05 - das Landgericht angewiesen, von seinen bisherigen Bedenke

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Aug. 2005 - 16 WF 53/05

bei uns veröffentlicht am 08.08.2005

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu b) [Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin] wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 22.03.2005 - 2 F 48/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 24. Nov. 2004 - 6 K 4778/03

bei uns veröffentlicht am 24.11.2004

Tenor Auf die Erinnerung der Beigeladenen (Erinnerungsführerin) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten vom 29. Juli 2004 aufgehoben, soweit darin keine volle Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt wird. Die F

Landgericht Karlsruhe Urteil, 13. Feb. 2003 - 5 S 149/02

bei uns veröffentlicht am 13.02.2003

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bretten vom 23.05.2002 - 1 C 139/02 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe   1

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(1) Die Beschwerde hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. (2) Das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, kann die Vollziehung der Entscheidung aussetzen...