Zivilprozessordnung - ZPO | § 183 Zustellung im Ausland

(1) Für die Durchführung

1.
der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40; L 173 vom 30.6.2022, S. 133) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie
2.
des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55; L 120 vom 5.5.2006, S. 23), das durch die Mitteilung Dänemarks vom 22. Dezember 2020 (ABl. L 19 vom 21.1.2021, S. 1) geändert worden ist,
gelten § 1067 Absatz 1, § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung im Ausland die vorgenannten Regelungen maßgeblich sind, gelten für die Zustellung im Ausland die Absätze 2 bis 6.

(2) Eine Zustellung im Ausland ist nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen, die im Verhältnis zu dem jeweiligen Staat gelten. Wenn Schriftstücke aufgrund solcher Vereinbarungen unmittelbar durch die Post zugestellt werden dürfen, dann soll dies durch Einschreiben mit Rückschein oder mittels eines gleichwertigen Nachweises bewirkt werden, anderenfalls soll die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts unmittelbar durch die Behörden des ausländischen Staates erfolgen. Eine Zustellung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung soll nur in den Fällen des Absatzes 4 erfolgen.

(3) Bestehen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Zustellung, so erfolgt die Zustellung vorbehaltlich des Absatzes 4 auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die Behörden des ausländischen Staates.

(4) Folgende Zustellungen in den Fällen der Absätze 2 und 3 erfolgen auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung:

1.
Zustellungen, deren Erledigung durch die Behörden des ausländischen Staates nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu erwarten ist oder für die ein sonstiger begründeter Ausnahmefall vorliegt,
2.
Zustellungen an ausländische Staaten sowie
3.
Zustellungen an entsandte Beschäftigte einer deutschen Auslandsvertretung und die in ihrer Privatwohnung lebenden Personen.

(5) Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz genügt der Rückschein oder ein gleichwertiger Nachweis. Im Übrigen wird die Zustellung durch das Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen.

(6) Soweit völkerrechtliche Vereinbarungen eine Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke ermöglichen, ist für die Übermittlung solcher Schriftstücke in das Ausland das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Person, die die Zustellung betreibt, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei notariellen Urkunden ist auch das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der beurkundende Notar seinen Amtssitz hat. Bei juristischen Personen tritt an die Stelle des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Sitz der juristischen Person.

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Referenzen - Gesetze | § 72a ArbGG

§ 72a ArbGG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 72a ArbGG wird zitiert von 2 anderen §§ im Arbeitsgerichtsgesetz.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 184 Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post


(1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Absatz 2 bis 5 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Pro

Zivilprozessordnung - ZPO | § 192 Zustellung durch Gerichtsvollzieher


Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen unbeschadet der Zustellung im Ausland (§ 183) durch den Gerichtsvollzieher. Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch Vermittlung durch die Geschäftsstelle
§ 72a ArbGG zitiert 3 andere §§ aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1069 Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen


(1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1784 zuständig:1.für gerichtliche Schriftstücke das die Zustellung betreibende Gericht und2.für außergerichtliche Schriftst

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1068 Elektronische Zustellung


An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 elektronisch zugestellt werden.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1070 Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen


Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder

Referenzen - Urteile | § 72a ArbGG

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2011 - XII ZR 168/09

bei uns veröffentlicht am 14.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 168/09 Verkündet am: 14. September 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 226/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 226/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 288/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 288/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2012 - VI ZR 222/11

bei uns veröffentlicht am 17.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 222/11 Verkündet am: 17. Juli 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2012 - VIII ZR 307/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 307/11 Verkündet am: 12. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - VI ZR 223/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 223/11 Verkündet am: 18. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - VI ZR 225/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 225/11 Verkündet am: 18. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2012 - VI ZR 382/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 382/11 Verkündet am: 25. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2012 - VI ZR 287/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 287/11 Verkündet am: 25. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundes

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2012 - VI ZR 230/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 230/11 Verkündet am: 25. September 2012 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2011 - VIII ZR 114/10

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 114/10 Verkündet am: 11. Mai 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2013 - VI ZR 241/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 241/12 vom 19. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Zoll, die Richterin Diederichsen, den Richter Stöhr

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2011 - VIII ZR 190/10

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 190/10 Verkündet am: 2. Februar 2011 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2013 - VI ZR 319/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 319/12 Verkündet am: 5. November 2013 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2013 - VI ZR 241/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 241/12 Verkündet am: 15. Januar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 183 Abs. 2 S

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2013 - VI ZR 100/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 100/12 Verkündet am: 15. Januar 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgeri

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2013 - VI ZR 103/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 103/12 Verkündet am: 15. Januar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat au

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2013 - VI ZR 243/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 243/12 Verkündet am: 15. Januar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat au

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2015 - IX ZB 91/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXZB 91/13 vom 24. September 2015 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2003 - V ZR 414/02

bei uns veröffentlicht am 11.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 414/02 Verkündet am: 11. Juli 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2012 - IX ZB 183/09

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 183/09 vom 14. Juni 2012 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer un

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2012 - VI ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 241/11 Verkündet am: 26. Juni 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 239/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 239/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2012 - VI ZR 227/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 227/11 Verkündet am: 3. Juli 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Apr. 2017 - M 5 K 15.4926

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin zu 1) hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. März 2017 - M 10 K 16.5330

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 6a S 14.1183

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die 19... gebore

Landgericht München I Endurteil, 28. Nov. 2014 - 34 O 975/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2015 - 11 CS 15.2222

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Tenor I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.750 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2015 - RO 5 K 14.1164

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RO 5 K 14.1164 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 26. November 2015 05. Kammer Sachgebiets-Nr: 542 Hauptpunkte: Quarantäneanordnu

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Dez. 2018 - 25 W 962/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 27.02.2012, Az. 24 O 21706/11, aufgehoben. 2. Das vom Landgericht (Arrondissementsrechtsbank) Amsterdam erlassene Urteil vom 26.

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 25. Mai 2018 - 8 U 51/17

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 07.04.2017, Az. 418 HKO 4/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses und das angefochtene Urteil

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Apr. 2018 - 10 S 358/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Januar 2018 - 1 K 20289/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Abänderung d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 11. Dez. 2017 - 11 B 62/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antragstell

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2017 - 3 StR 272/17

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 272/17 vom 28. November 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Beihilfe zum Betrug zu 2.: Betruges ECLI:DE:BGH:2017:281117B3STR272.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der

Landgericht Hamburg Urteil, 21. Apr. 2017 - 324 O 189/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer O

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2017 - VII ZR 112/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 112/14 vom 19. Januar 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 239, 241, 249 Wird eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat Engl

Landgericht Köln Urteil, 02. Nov. 2016 - 28 O 249/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ode

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 25. Okt. 2016 - 9 U 9/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.11.2015 (8 0 206/14) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung un

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2016 - VI ZB 21/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 21/15 vom 13. September 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Brüssel-I-VO Art. 27, 30 a) Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die g

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. Sept. 2015 - 4 E 216/15

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Feb. 2015 - 8 W 75/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 12. Januar 2015, Az. 1 T 224/14, wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2015 - III ZR 513/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 513/13 vom 4. Februar 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 2 In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 2 AZR 1004/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Januar 2013 - 8 Sa 69/12 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 27. Okt. 2014 - 7 L 1401/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. 2.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren e

Landgericht Krefeld Urteil, 03. Sept. 2014 - 7 O 67/12

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Das Versäumnisurteil vom 13.09.2012 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Dem Kläger werden die Kosten des Rechtstreits auferlegt, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, welche der Beklagten auferlegt werden. Das Urteil ist vorläufig volls

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2014 - 13 A 351/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2011 ist insoweit wirkungslos. Im Übrigen wird

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2014 - 13 A 1037/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. März 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin d

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Dez. 2013 - 6 U 96/13

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 348/12 – vom 02.05.2013 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, 1. an die Klägerinnen zu gleichen Teilen 952,

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Nov. 2013 - 16 W 7/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der stellvertretenden Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 2.8.2011 – 1 O 291/11 – wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Ant

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Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische...