Mündlich-praktischer Teil
(1) Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung umfasst 1. das Fach Zahnärztliche Prothetik, 2. das Fach Kieferorthopädie, 3. das Fach Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, 4. das Fach Oralchirurgie, 5. das Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, 6. das Fach Zahnärztliche Radiologie und 7. die Fächergruppe Zahnerhaltung, die folgende Fächer beinhaltet: a) Endodontologie, b) Kinderzahnheilkunde, c) Parodontologie und d) Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration.
(2) Der mündlich-praktische Teil besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement.
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