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§ 17Amtlich · § 5 UrhG

Pfandverwahrung

Zeitreise: 23.10.2024‹ § 16§ 17a ›

Werden jemandem im Betrieb seines Gewerbes Wertpapiere unverschlossen als Pfand anvertraut, so hat der Pfandgläubiger die Pflichten und Befugnisse eines Verwahrers.

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