(1) Die Miete und der Mietwert im Sinne des Wohngeldgesetzes sind nach den Vorschriften des Teils 2 dieser Verordnung zu ermitteln.

(2) Die Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes ist nach Teil 3 dieser Verordnung zu berechnen, soweit nicht nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohngeldgesetzes von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung abgesehen werden kann.

(3) Die Mietenstufen für Gemeinden ergeben sich aus der dieser Verordnung beigefügten Anlage.

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Aktuelle Gesetzgebung: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

31.03.2016

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, mit dem eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus eingeführt werden soll.
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente


(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung sind vorbehaltlich des § 11 Absatz 3 nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und nach der Mietenstufe zu berücksichtigen. Sie ergeben sich aus Anlage 1. (2) Die Zugeh

Wohngeldgesetz - WoGG | § 42a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes


(1) Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2015, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die Leistung des Wohngeldes für den Zeitraum vom 1. J
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohngeldgesetz - WoGG | § 10 Belastung


(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln.

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2016 - M 22 K 14.4025

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der … geborene Kläger begehrt die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 466/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. III. Die Revision wird nic

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 7 AS 408/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte in Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Mai 2015 sowie des Bescheides des Beklagten vom 22. Oktober 2014, geändert durch Bescheide vom 22. November 2014 und

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Dez. 2016 - M 22 K 16.4720

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe Nach § 166 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) erhält eine Partei,

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 14 AS 14/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Mai 2017 und des Sozialgerichts Stade vom 24. Juni 2016 aufgehoben und der Beklagte unter

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Juli 2016 - L 3 AS 2354/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. Mai 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligen i

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. Okt. 2015 - S 2 SO 129/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.05.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2013 verpflichtet, über den Antrag vom 25.09.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Übrigen

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2014 - L 2 AS 3878/11 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Ents

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 45/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 2014 - L 2 AS 104/14 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entsc

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. März 2014 - L 2 AS 104/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts F. vom 8. August 2011 werden zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Freiburg Entscheidung, 13. Nov. 2013 - S 16 AS 2091/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2013

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.04.2012 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.03.2012 bis 31.08.2012 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalte

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 25. Okt. 2013 - S 15 AS 2495/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Bescheide vom 20. Januar 2011 und 14. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2011 und der Bescheid vom 25. Juni 2011 werden geändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 1. Februar b

Sozialgericht Konstanz Urteil, 24. Jan. 2012 - S 3 SO 2812/09

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Januar 2010 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung einer Kaltmiete einschließlich „kalter“ Nebenkosten von 393,80 EU

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2011 - L 3 AS 17/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 28. November 2008 aufgehoben. Der Bescheid vom 21. Dezember 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 2006 und der Bescheid vom 5. Juli 200

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2010 - S 16 AS 1798/09

bei uns veröffentlicht am 29.03.2010

Tenor 1. Der Beklage wird unter Abänderung des Bescheids vom 15.08.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.02.2009 verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01.09.2007 bis zum 30.11.2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung

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(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer...
(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer...
(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer...