Fördergegenstände und Fördermittel
(1) Fördergegenstände sind: 1. Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), 2. Modernisierung von Wohnraum, 3. Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum und 4. Erwerb bestehenden Wohnraums,wenn damit die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch Begründung von Belegungs- und Mietbindungen oder bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum erfolgt.
(2) Die Förderung erfolgt durch 1. Gewährung von Fördermitteln, die aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen als Darlehen zu Vorzugsbedingungen, auch zur nachstelligen Finanzierung, oder als Zuschüsse bereitgestellt werden, 2. Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie 3. Bereitstellung von verbilligtem Bauland.
Passende Werkzeuge
- Miete & WohnenBetriebskosten-Verteilerschlüssel-CheckPrüfen Sie, nach welchem Schlüssel (Wohnfläche, Verbrauch, Personen) Ihre Nebenkosten abgerechnet werden dürfen (§ 556a BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Miete & WohnenContracting-Nebenkosten-CheckPrüfen Sie, ob Ihr Vermieter die Heizung an einen externen Anbieter auslagern (Contracting) und die Kosten auf Sie umlegen darf (§ 556c BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.