Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

(1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen.

(2) Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung (Erhaltung) des Sondereigentums hinausgehen, gilt § 20 mit der Maßgabe entsprechend, dass es keiner Gestattung bedarf, soweit keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

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WEG: Eigentümer müssen nachträglichem Einbau eines Personenaufzugs zustimmen

14.09.2017

Ein Wohnungseigentümer kann einen Personenaufzug nachträglich auf eigene Kosten nur einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.
Immobilienrecht

WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft muss nicht jede Baumaßnahme am Sondereigentum hinnehmen

06.06.2017

Die Eigentümergemeinschaft muss nicht jede bauliche Maßnahme eines einzelnen Miteigentümers an seinem Sondereigentum hinnehmen.
Immobilienrecht

WEG: Unwirksamer Eigentümerbeschluss, die Haustür nachts zu verschließen

01.10.2015

Der Eigentümerbeschluss, nachts die Haustür zu verschließen, ist wegen des dadurch versperrten Fluchtwegs problematisch. Er entspricht daher nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Immobilienrecht

WEG: Zum Schallschutz bei Austausch des vorhandenen Bodenbelag

24.04.2015

Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag durch einen anderen ersetzt, richtet sich der Schallschutz nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109.
Immobilienrecht

Baurecht: Zum Wasserschadensausgleich bei Sondereigentum

02.01.2014

Dem betroffenen Wohnungseigentümer kann ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 II 2 BGB zustehen.
Nachbarrecht

WEG-Sondernutzungsrecht: Stellplatzberechtigung für nur einen Miteigentümer der Wohnung

28.08.2012

Sondernutzungsrechte können nicht nur einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit insgesamt zugeordnet werden-BGH vom 10.05.12-Az: V ZB 279/11
Immobilienrecht

WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung

25.04.2012

muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
Immobilienrecht

WEG: Vermietung der Eigentumswohnung an Feriengäste

28.04.2010

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

WEG: Was tun, wenn der Miteigentümer die Ruhezeiten nicht einhält?

29.03.2007

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

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Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 20 Bauliche Veränderungen


(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angem

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2019 - V ZR 112/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 112/18 Verkündet am: 12. April 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 10 Abs. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2010 - V ZR 220/09

bei uns veröffentlicht am 01.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 220/09 Verkündet am: 1. Oktober 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2017 - V ZR 96/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/16 Verkündet am: 13. Januar 2017 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 40/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 40/09 Verkündet am: 15. Januar 2010 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 72/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 72/09 Verkündet am: 15. Januar 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 203/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/18 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2012 - V ZR 125/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/11 Verkündet am: 20. Januar 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2019 - V ZR 271/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/18 Verkündet am: 25. Oktober 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2011 - V ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 74/11 Verkündet am: 2. Dezember 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 13 Abs. 2 De

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - V ZB 51/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 51/03 vom 22. Januar 2004 In der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1 u. Nr. 3 Selbst bei vorhandenem Kabelanschluß kann das besondere Informationsint

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2004 - III ZR 204/03

bei uns veröffentlicht am 22.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 204/03 Verkündet am: 22. April 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHR: ja Nds. FischG §§ 8, 11, 13; GG Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10

bei uns veröffentlicht am 29.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 349/10 Verkündet am: 29. Juni 2011 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 548 Auf Schaden

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2001 - V ZB 4/01

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 4/01 vom 10. Mai 2001 in der Wohnungseigentumssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. Mai 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel, die Richterin Dr. Lambert-Lang und die Richter Tropf, Dr. L

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2013 - V ZR 230/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 230/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 906 Abs. 2 S

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - III ZR 299/02

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 299/02 Verkündet am: 13. März 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WoVermittG § 2

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Mai 2010 - V ZR 10/10

bei uns veröffentlicht am 21.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 10/10 Verkündet am: 21. Mai 2010 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2000 - V ZB 46/99

bei uns veröffentlicht am 29.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 46/99 vom 29. Juni 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG § 15 Abs. 2 Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - V ZB 279/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 279/11 vom 10. Mai 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 10 Abs. 3 Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungsoder Teileigentums

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2000 - V ZB 14/00

bei uns veröffentlicht am 13.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 14/00 vom 13. September 2000 in der Wohnungsgrundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- GBO § 19; BGB § 877; WEG §§ 10 Abs. 1, 15 a) Betroffen von einer Ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2000 - V ZB 58/99

bei uns veröffentlicht am 20.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 58/99 vom 20. September 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 23 Abs. 1 und Abs. 4 a) Ein Sondernutzung

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2012 - V ZR 195/11

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 195/11 Verkündet am: 1. Juni 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2000 - V ZB 45/00

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/00 vom 21. Dezember 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen,

Landgericht München I Endurteil, 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 25.05.2016, Az. 10 C 1216/15 WEG (2), teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1.Zwischen den Eigentümern d

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 92/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 21. Februar 2018 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2014 - 1 N 13.2273

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die textliche Festsetzung C) 01. b) der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Panorama Park“ ist unwirksam, soweit mit ihr „Anlagen für soziale Zwecke (z. B. Sammelunterkünfte für Asylbewerber, Aus- und

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. März 2016 - M 8 SN 15.4963

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.750,- Euro festge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2018 - 2 ZB 16.2168

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Landgericht München I Endurteil, 01. Feb. 2016 - 1 S 12786/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Landgericht München I Az.: 1 S 12786/15 1 C 2925/14 WEG AG Erding (Anschluss an BGH Urteil vom 25.9.2015 - V ZR 246/14 für die eigenmächtige Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer) L

Amtsgericht München Endurteil, 12. Juli 2017 - 481 C 22391/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Feb. 2016 - 34 Wx 396/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 396/15 Beschluss vom 4.2.2016 AG Ebersberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache ... Beteiligte: ... GmbH & Co.

Landgericht München I Beschluss, 12. Okt. 2015 - 1 T 17164/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Gründe Landgericht München I 1 T 17164/15 319 C 1083/15 AG Traunstein In Sachen 1) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer - 2) ... - Antragsteller und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte zu 1

Amtsgericht Traunstein Beschluss, 18. Sept. 2015 - 319 C 1083/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor I. Der Antrag vom 18.09.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.0

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Sept. 2015 - 34 Wx 84/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 84/14 Beschluss vom 28.9.2015 AG Rosenheim - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller

Landgericht München I Endurteil, 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen. Besc

Landgericht München I Endurteil, 01. Juni 2015 - 1 S 13261/14 WEG

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Traunstein vom 08.05.2014, Az. 319 C 965/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten zu 1 und zu 2 haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2016 - M 8 K 15.1775

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München I Hinweisbeschluss, 27. Apr. 2018 - 36 S 12013/17 WEG

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 12.07.2017, Az. 481 C 22391/16 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei W

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Nov. 2017 - M 1 K 16.3688

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Landgericht München I Schlussurteil, 02. Juni 2014 - 1 S 3223/12

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.11.2011, Az. 482 C 33052/10 WEG, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Mai 2014 - 34 Wx 149/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 28. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juni 2014 - 34 Wx 172/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 14. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Nov. 2014 - M 17 K 12.8

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. März 2014 - 34 Wx 512/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. November 2013 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, den Antrag vom 17. Oktober 2013 (Eingang beim Grundbuchamt am

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. März 2017 - 34 Wx 114/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird das Amtsgericht München - Grundbuchamt - angewiesen, den im Grundbuch von … Bl. … (Zweite Abteilung, laufende Nr. X) zugunsten der jeweiligen Eigentümer von &#x

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Okt. 2018 - 5 U 34/18

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.01.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der über der Wohnung Nr. 3 im I-Straße in ##### I gelegene „Hobb

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2018 - IV R 6/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 aufgehoben.

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2018 - 318 S 71/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten zu 1) - 10) gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 12.06.2017, Az. 22a C 388/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten zu 1) - 10) haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urte

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(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene...