Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 60 Abwasseranlagen

(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 nach dem Stand der Technik, andere Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

(3) Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer Genehmigung, wenn

1.
für die Anlage nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder
2.
in der Anlage Abwasser behandelt wird, das
a)
aus Anlagen nach § 3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen stammt, deren Genehmigungserfordernis sich nicht nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen auf die Abwasserbehandlungsanlage erstreckt, und
b)
nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist, fällt oder
3.
in der Anlage Abwasser behandelt wird, das
a)
aus einer Deponie im Sinne von § 3 Absatz 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mindestens 25 000 Tonnen, ausgenommen Deponien für Inertabfälle, stammt, sofern sich die Zulassung der Deponie nicht auf die Anlage erstreckt, und
b)
nicht unter die Richtlinie91/271/EWGfällt.
Die Genehmigung ist zu versagen oder mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu versehen, wenn die Anlage den Anforderungen des Absatzes 1 nicht entspricht oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften dies erfordern. § 13 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und 3 und § 17 gelten entsprechend. Für die Anlagen, die die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllen, gelten auch die Anforderungen nach § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend.

(4) Sofern eine Genehmigung nicht beantragt wird, hat der Betreiber die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage, die die Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllt, der zuständigen Behörde mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, wenn die Änderung Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Der Anzeige sind die zur Beurteilung der Auswirkungen notwendigen Unterlagen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung beizufügen, soweit diese für die Prüfung erforderlich sein können, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen, ob ihr die für die Prüfung nach Satz 2 erforderlichen Unterlagen vorliegen. Der Betreiber der Anlage darf die Änderung vornehmen, sobald die zuständige Behörde ihm mitgeteilt hat, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf oder wenn die zuständige Behörde sich innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nach Satz 3, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen, nicht geäußert hat.

(5) Kommt der Betreiber einer Anlage, die die Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllt, einer Nebenbestimmung oder einer abschließend bestimmten Pflicht aus einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 57 Absatz 2, 3, 4 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 5 Satz 2, nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 oder der Abwasserverordnung in ihrer am 28. Februar 2010 geltenden Fassung nicht nach und wird hierdurch eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt herbeigeführt, so hat die zuständige Behörde den Betrieb der Anlage oder den Betrieb des betreffenden Teils der Anlage bis zur Erfüllung der Nebenbestimmung oder der abschließend bestimmten Pflicht zu untersagen.

(6) Wird eine Anlage, die die Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllt, ohne die erforderliche Genehmigung betrieben oder wesentlich geändert, so ordnet die zuständige Behörde die Stilllegung der Anlage an.

(7) Die Länder können regeln, dass die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Abwasseranlagen, die nicht unter Absatz 3 fallen, einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen. Genehmigungserfordernisse nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht


(1) Nicht abgabepflichtig ist das Einleiten von 1. Schmutzwasser, das vor Gebrauch einem Gewässer entnommen worden ist und über die bei der Entnahme vorhandene Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes hinaus keine weitere Schädlichkeit im Sinne dieses

Strafgesetzbuch - StGB | § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen


(1) Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung 1. eine kerntechnische Anlage betreibt, eine betriebsbereite oder stillgelegte kerntechnische Anlage innehat oder ganz oder teilweise abbaut oder eine solche Anl

Raumordnungsverordnung - RoV | § 1 Anwendungsbereich


Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes für die nachfolgend aufg

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV | § 4 Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen


(1) In Verfahren nach § 2 Absatz 1 Satz 1 ist die Öffentlichkeit entsprechend § 10 Absatz 3, 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Die zuständige Behö
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer


(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn 1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren n

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 103 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.ohne Erlaubnis und ohne Bewilligung nach § 8 Absatz 1 ein Gewässer benutzt,2.einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Absatz 1, auch in Verbindung mita)§ 58 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigu

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 3 Begriffsbestimmungen


(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfä

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - BImSchV 4 2013 | § 1 Genehmigungsbedürftige Anlagen


(1) Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang 1 genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, dass sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben we

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - BImSchV 4 2013 | § 3 Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie


Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl.

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV | § 3 Antragsunterlagen und Entscheidungsfrist


(1) Im Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung sind vom Antragsteller mindestens folgende Angaben zu machen: 1. Art, Herkunft, Menge und stoffliche Belastung des Abwassers sowie Feststellungen von erheblichen Auswirkungen des Abwassers au
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung


(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen. (2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere 1. Anf

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer


(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn 1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren n

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, auch zur Umsetzung bindender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union und zwischenstaat

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche


(1) Ist eine Gewässerbenutzung durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis zugelassen, kann auf Grund privatrechtlicher Ansprüche zur Abwehr nachteiliger Wirkungen der Gewässerbenutzung nicht die Einstellung der Benutzung verlangt werden. Es können n

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns


(1) In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird, wenn 1. mit einer Entscheidung zugunsten des Be

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Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2015 - B 4 K 14.289

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Gründe Aktenzeichen: B 4 K 14.289 Gericht: VG Bayreuth Urteil vom 11. November 2015 rechtskräftig: Ja 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 1100 Hauptpunkte: Verr

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Sept. 2014 - 2 K 13.80

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen g

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2019 - AN 1 K 17.02543

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2016 - AN 9 K 15.01467

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2018 - AN 9 K 16.01362

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerinnen wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Juni 2018 - Au 6 K 17.1250

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sic

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Juli 2015 - RN 8 K 15.524

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 8 K 15.524 Im Namen des Volkes Urteil vom 13.7.2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr: 1030 Hauptpunkte: Gehobene Erlaubnis; Einleitung kommu

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Okt. 2017 - M 2 K 16.4765

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Verpflichtung

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Dez. 2018 - 11 U 10/18

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 23.11.2017 verkündete Urteil der         4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angef

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Sept. 2018 - 2 M 78/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Nutzer des Grundstücks Gemarkung A-Stadt, Flur A, Flurstück 80. Eigentümerin des Grundstücks ist die BVVG Boderverwertungs- und –verwaltungs GmbH. Auf diesem Grundstück befindet sich u.a. ein ehemaliges Güllebe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Nov. 2017 - 7 C 25/15

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Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 15. Dezember 2028 erteilte wasser

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2017 - III ZR 574/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 574/16 Verkündet am: 24. August 2017 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verwurzelun

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Mai 2017 - 4 A 253/14

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die vom Beklagten abgelehnte Verrechnung ihm entstandener Aufwendungen für zwei Investitionsmaßnahmen mit der für das Veranlagungsjahr 2010 festgesetzten Schmutzwasserabgabe. 2 Er betreibt zur Reinigung

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 22. März 2016 - 4 A 135/14

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Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Abwasserabgaben für das Jahr 2010. 2 Er betreibt zur Beseitigung des in seinem Verbandsgebiet anfallenden Abwassers die Zentrale Kläranlage B., aus der das Abwasser in die C. geleit

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Jan. 2016 - 15 B 1370/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde der Antragst

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 27. Nov. 2015 - 4 A 16/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 75.028,84 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.1.2014 zu zahlen. Die Beklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. D

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 02. Nov. 2015 - 6 L 696/15

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Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. 2. Der Streitwert wird auf 10.000,- € festgesetzt. 1G r ü n d e 2I. 3Die Antragsteller wehren sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ordnun

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 31. Juli 2015 - 4 A 41/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verrechnung von Investitionsaufwendungen in das Schmutzwasserkanalnetz mit Abwasserabgaben für das Jahr 2009. 2 Der Abwasserzweckverband „{A.}“, dessen Rechtsnachfolger der Kläger seit dem 01. Januar 2013 ist,

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Feb. 2015 - 5 K 7702/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Der Heranziehungsbescheid der Beklagten vom 11. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als die darin festgesetzte Kostenerstattungsforderung den Betrag von 654,48 EUR übersteigt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 6/10 und die Kläger

Landgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2014 - 04 O 471/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.603,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.01.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rec

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 09. Sept. 2014 - 9 A 16/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verrechnung der Abwasserabgabe der Teichkläranlage N... mit den Aufwendungen für den Bau der „Schmutzwasserableitung B...“ im Veranlagungsjahr 2010. 2 Der abwasserbeseitigungspflichtige Kläger betreibt in

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Mai 2014 - 4 L 18/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Gründe I. 1 Der Kläger, ein Wasser- und Abwasserzweckverband, wendet sich gegen die Höhe der von ihm zu zahlenden Abwasserabgabe für das Veranlagungsjahr 2006. 2 Mit Bescheid vom 26. Oktober 2010 setzte der Beklagte die Abwasserabgabe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Apr. 2014 - 14 K 1559/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Si

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2014 - 5 K 9057/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. März 2014 - 3 S 1963/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.7.2013 - 2 K 643/10 - werden abgelehnt.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Feb. 2014 - 5 K 5809/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des U

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 7 C 12/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verrechnung von Investitionskosten für die Verbesserung des Kanalisationssystems des Klägers mit der von diesem zu bezahle

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. Okt. 2012 - 9 A 333/10

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Höhe seiner Heranziehung zu einer Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) für das Veranlagungsjahr 2006. 2 Mit Bescheid vom 26.10.2010 setzte der Beklagte die Abwasserabgabe für Schmutz

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. März 2012 - 2 S 268/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Dezember 2010 - 6 K 2196/08 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Nov. 2011 - 3 S 1728/09

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Januar 2009 - 3 K 1973/07 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 9 B 99/10

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. 2 Die klagende Ge

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Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17...
(1) Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang 1 genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, dass sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden. Für die...
(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur...
(1) Inhalts- und Nebenbestimmungen sind auch nachträglich sowie auch zu dem Zweck zulässig, nachteilige Wirkungen für andere zu vermeiden oder auszugleichen. (2) Die zuständige Behörde kann durch Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere 1. Anforderungen an...
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(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die...
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(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die...
(1) Im Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Genehmigung sind vom Antragsteller mindestens folgende Angaben zu machen: 1. Art, Herkunft, Menge und stoffliche Belastung des Abwassers sowie Feststellungen von erheblichen Auswirkungen des Abwassers auf die Gewässer...
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