Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums

(1) Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen steht dem Bund nach Maßgabe der wasserstraßenrechtlichen Vorschriften zu. Soweit sich aus diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes erlassener oder sonstiger wasserrechtlicher Vorschriften Verpflichtungen aus dem Gewässereigentum ergeben, treffen diese auch den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen.

(2) Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers und Grundwasser sind nicht eigentumsfähig.

(3) Das Grundeigentum berechtigt nicht

1.
zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf,
2.
zum Ausbau eines Gewässers.

(4) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Gewässern haben die Benutzung durch Dritte zu dulden, soweit für die Benutzung eine behördliche Zulassung erteilt worden oder eine behördliche Zulassung nicht erforderlich ist. Dies gilt nicht im Fall des § 9 Absatz 1 Nummer 3.

(5) Im Übrigen gelten für das Eigentum an Gewässern die landesrechtlichen Vorschriften.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete


(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausweisung ausschließlich der Verbesserung des

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 45 Reinhaltung von Küstengewässern


(1) Feste Stoffe dürfen in ein Küstengewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment, das einem Gewässer entnommen wurde, in ein Küstengewässer eingebracht wird. (2) In Verfahren zur Erteilung von
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 9 Benutzungen


(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,2. das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,3. das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies

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42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2013 - V ZR 15/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 15/13 vom 17. Oktober 2013 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub, die

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Sept. 2014 - 4 K 12.1038

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 8 ZB 14.2557

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 2.365 Euro festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Dez. 2016 - AN 9 K 15.01509

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Juli 2014 - 5 K 12.554

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2016 - AN 9 K 15.01467

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2018 - AN 9 K 16.02544, AN 9 K 16.02545

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Die Klagen werden verbunden und abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Tatbestand Die Kläger wenden sich mit ihren Klagen gegen eine den Beigeladenen durch Fikti

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juni 2015 - W 4 K 14.1213

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 14.1213 Im Namen des Volkes Urteil 30. Juni 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1030 Hauptpunkte: wasserrechtliche Anordnungen; Verlegung eines

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Feb. 2014 - Au 3 K 13.1343

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (Au 3 X 10.27, Au 3 X 12.730) hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Juli 2016 - 4 B 15.1285

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2014 (W 5 K 12.554) wird aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 1. Dezember 2011 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 25. Mai 2012 werden

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Aug. 2016 - AN 9 K 15.00961

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2016 - 20 ZB 16.931

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird für das

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Feb. 2015 - 34 Wx 8/15

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kaufbeuren -Grundbuchamt - vom 22. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdewert beträgt 400,00 €. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. März 2015 - 34 Wx 39/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München Grundbuchamt - vom 24. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.270 €. Gründe I. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Juli 2015 - 8 BV 12.1575

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 8 BV 12.1575 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 (VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. Mai 2012, Az.: B 2 K 11.278) 8. Senat Sachgebietsschlüs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - 8 ZB 17.1486

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 25.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 3 C 18/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung der Schifffahrt auf einem vom Main abgehenden Stichkanal.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Jan. 2018 - 8 A 681/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich als kommunale Gemeinde gegen den vermögensrechtlichen Zuordnungsbescheid der Beklagten vom 06.09.2016, mit welchem ihr diverse Flurstücke des sog. " F..." als Verwaltungsvermögen nach Art. 21 Abs. 2 Einigungsv

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - 9 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 2531/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 999/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. März 2014 ist insoweit wirkungslos. Im Übrigen wird die Beruf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 938/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. März 2016 - 20 A 2978/11

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die der Dipl.-Ing. X.       S.       GmbH & Co. KG erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Beklagten vom 11. November 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte und der Beigeladene tragen von den Kosten des Verfa

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 Bs 254/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. November 2015 geändert. Der Antrag der Antragsteller zu 5) und 6) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 9 K 5196/15 wird insge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Juli 2015 - 14 K 2163/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vo

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 01. Juli 2015 - 6 L 482/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Wasserführung des namenlosen Bachs I.        in B. so umzuleiten, dass das Wasser nicht mehr über das im Eigentum des Antragstellers stehende Grundstück "I.

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 29. Mai 2015 - 12 K 2906/14

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2015 - V ZR 216/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 216/13 Verkündet am: 27. März 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 94,

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 12. Dez. 2014 - 12 K 3965/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Der Bewilligungsbescheid vom 31. Oktober 2013 wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Juli 2014 - 3 S 1917/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen K

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. März 2014 - 14 K 944/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. März 2014 - 17 K 5503/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 17. März 2014 - 6 K 1226/13.TR

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Koste

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Dez. 2013 - 1 L 18/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Dezember 2007 (3 A 587/05) wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, di

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 27. Apr. 2012 - 4 L 290/12.NW

bei uns veröffentlicht am 27.04.2012

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Der Wert des Ver

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Nov. 2011 - 3 S 1728/09

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Januar 2009 - 3 K 1973/07 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 23. Sept. 2010 - 4 L 899/10.NW

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag, mit dem die

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 31. Juli 2010 - 2 K 192/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2010

Tenor Es wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis vom 20. Dezember 2007 für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts rechtswidrig ist und nicht

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2010 - 1 A 10176/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2010

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 24. Feb. 2010 - 3 S 3144/08

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Oktober 2008 - 3 K 5707/07 - wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. März 2008 - 3 K 8/07

bei uns veröffentlicht am 19.03.2008

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreck

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 20. Juni 2007 - 3 M 2/07

bei uns veröffentlicht am 20.06.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 01. Dezember 2006 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beige

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(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1. das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,2. das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,3. das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die...