(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.

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Referenzen - Gesetze | § 7 WaffG 2002

§ 7 WaffG 2002 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 7 WaffG 2002 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV | § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde


(1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller 1. a) die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die
§ 7 WaffG 2002 wird zitiert von 2 anderen §§ im Waffengesetz.

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis


(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),4. ein Bed

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften


(1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fo

Referenzen - Urteile | § 7 WaffG 2002

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 WaffG 2002.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - 3 StR 635/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 635/17 vom 10. Januar 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1.: Bestechlichkeit zu 2. u. 3.: Beihilfe zur Bestechlichkeit ECLI:DE:BGH:2019:100119B3STR635.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Aug. 2014 - 4 K 13.1782

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Sept. 2015 - M 7 K 15.24

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juni 2017 - M 7 K 16.5126

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 7 S 16.161

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 8.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. In dem Klageverfahren (M 7 K 16

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Apr. 2018 - 3 L 113/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Gründe 1 I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 1. Kammer - vom 28. April 2017 hat keinen Erfolg. 2 1. Die vom Kläger geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkei

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 10. Okt. 2016 - 1 B 428/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Gründe 1 Der am 23.09.2016 sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23.09.2016 gegen Ziffern 1 und 4 des Bescheides des Antragsgegners vom 20.09.2016 anzuordnen, 3 ist zulässig, hat jedoch

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Apr. 2015 - 8 K 1781/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für eine jagd

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 12. Nov. 2014 - 1 K 2227/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 19.08.2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 19.09.2013 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, zum Besitz und zum

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2009 - 1 S 202/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2008 - 1 K 3890/07 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Waffenschein zu erteilen zum Führen der in der Wa