Waffengesetz - WaffG 2002 | § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,

1.
wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2.
dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

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Referenzen - Gesetze | § 1 UmwStG 1995

§ 1 UmwStG 1995 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1 UmwStG 1995 wird zitiert von 1 anderen §§ im Umwandlungssteuergesetz.

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal


(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der S

Referenzen - Urteile | § 1 UmwStG 1995

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1 UmwStG 1995.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Sept. 2014 - 5 K 13.01791

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Berufung wird zugelassen. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger betreibt im Landkreis

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Okt. 2014 - 4 K 14.316

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2014 - 21 ZB 14.320

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Sept. 2015 - M 7 K 15.24

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 7 K 14.633

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Sept. 2016 - M 7 K 15.5205

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Nov. 2015 - M 7 K 15.1085

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Feb. 2018 - W 5 K 16.980

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Juni 2015 - RO 4 K 15.477

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 8186/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil vollstre

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 6 C 67/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt, ihm Waffenscheine zu erteilen. 2 D

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Juni 2015 - 22 K 2883/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Der Bescheid des Landrates des S.     -Kreises O.     vom 11. April 2014 wird aufgehoben, soweit damit die Erlaubnis zum Besitz der Pistole Herstellernummer 000000

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 7883/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 3624/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 7438/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2014 - 13 K 162/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 20. Sept. 2011 - 5 K 521/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie zum Führen dieser Waff

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2009 - 1 S 202/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2008 - 1 K 3890/07 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Waffenschein zu erteilen zum Führen der in der Wa