Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 154 Modellrechnung

(1) Macht der Versicherer im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung bezifferte Angaben zur Höhe von möglichen Leistungen über die vertraglich garantierten Leistungen hinaus, hat er dem Versicherungsnehmer eine Modellrechnung zu übermitteln, bei der die mögliche Ablaufleistung unter Zugrundelegung der Rechnungsgrundlagen für die Prämienkalkulation mit drei verschiedenen Zinssätzen dargestellt wird. Dies gilt nicht für Risikoversicherungen und Verträge, die Leistungen der in § 124 Absatz 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bezeichneten Art vorsehen.

(2) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer klar und verständlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Modellrechnung nur um ein Rechenmodell handelt, dem fiktive Annahmen zu Grunde liegen, und dass der Versicherungsnehmer aus der Modellrechnung keine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer ableiten kann.

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Versicherungsrecht: Zur Erläuterungspflicht der Kostenberechnung anhand von Rechenbeispielen

31.07.2014

Ein vertraglich garantierter Rechnungszinssatz ist auch dann eine "bestimmte Verzinsung“, wenn dem Vertragspartner eine Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven zugesagt wird.
Versicherungsrecht

Architektenhaftpflicht: Mehrere Haftpflichtfälle in einem Bauvorhaben

17.12.2010

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Haftung

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wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG | § 7 Informationspflichten im Produktinformationsblatt


(1) Der Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags hat den Vertragspartner rechtzeitig durch ein individuelles Produktinformationsblatt zu informieren, spätestens jedoch, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt. Das individuelle Prod

VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV | § 2 Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr


(1) Bei der Lebensversicherung hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes zusätzlich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. Anga
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 124 Anlagegrundsätze


(1) Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Dabei sind folgende Anforderungen einzuhalten:1.Versicherungsunternehmen dürfen ausschließlich in Vermögenswerte und Instrumen

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2009 - IV ZR 265/06

bei uns veröffentlicht am 22.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 265/06 vom 22. Juli 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch am

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2004 - IV ZR 268/03

bei uns veröffentlicht am 17.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 268/03 Verkündet am: 17. März 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ VVG § 154, AHaftpflich

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2006 - IV ZR 273/05

bei uns veröffentlicht am 13.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 273/05 Verkündetam: 13.September2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ________________

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2015 - IV ZR 373/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR373/14 vom 23. September 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Felsch, Lehmann, die Richterin Dr. Brockmöller und den

Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Sept. 2015 - 23 U 1751/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 23 U 1751/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 17.09.2015 27 O 27509/12 LG München I In dem Rechtsstreit 1) ... - Klägerin und Berufungsbeklagte - 2) ...

Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Okt. 2016 - 20 U 438/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 18.12.2015, Az. 3 O 25656/14, abgeändert wie folgt: Die Forderung des Klägers wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co. T

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. Okt. 2016 - 23 U 1596/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 08.03.2016, Az. 28 O 4406/10 abgeändert wie folgt: 1.1. Zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co. Treuhandgesellsch

Landgericht München I Endurteil, 10. März 2016 - 27 O 9065/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2016 - 28 U 1618/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.03.2016, Az. 27 O 9065/15 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Ziffer 1 genann

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Apr. 2016 - IV ZR 531/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 531/14 Verkündet am: 20. April 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG a.F. §§ 1

Landgericht Köln Urteil, 09. Sept. 2015 - 20 O 468/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerpartei. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand 2Die Klägerpartei begehrt

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2014 - IV ZR 361/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR361/12 Verkündet am: 28. Mai 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AltZertG § 7 Abs. 1 S

Landgericht Itzehoe Urteil, 28. Juni 2011 - 7 O 57/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2011

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xxx (ehemals Xxx), ehemals geschäftsansässig xxx, xxx, xxx, folgende Forderung als Insolvenzforderung zusteht, soweit er bei der Geltendmachung seiner Rech

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Apr. 2010 - 3 U 182/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Vorsitzenden der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 02.10.2009 - 34 O 49/09 KfH abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wi

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(1) Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Dabei sind folgende Anforderungen einzuhalten:1.Versicherungsunternehmen dürfen ausschließlich in Vermögenswerte und Instrumente investieren...