Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

(1) Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 ist § 226 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

(2) Der Versorgungsträger berechnet in den Fällen des § 51 Abs. 2 den Ehezeitanteil zusätzlich als Rentenbetrag.

(3) Beiträge zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen zurückzuzahlen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung


(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Vers
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs


(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 635/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 635/12 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 31, 51 Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines E

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 226/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 226/13 vom 13. April 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 3, 4; FamFG § 227 Abs. 2 a) Die allein auf die geänderte Umwertung eines betrieblichen

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Jan. 2017 - M 21 K 14.3864

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin macht die Zahlung von Ver

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 11 UF 1466/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 06.10.2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechts

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 624/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - XII ZB 466/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. September 2016 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - XII ZB 391/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 391/17 vom 9. Mai 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach § 51

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2017 - XII ZB 105/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 105/16 vom 8. November 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 2; FamFG § 225 Abs. 3 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - XII ZB 98/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 98/16 vom 18. Januar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB XII § 95; VersAusglG §§ 51, 52 Abs. 1; FamFG § 226 Abs. 1 Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtig

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2016 - XII ZB 313/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 313/15 vom 3. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 43, 51; FamFG § 226 Abs. 4 a) Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2015 - XII ZB 450/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 450/13 vom 16. Dezember 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 47, 51 Abs. 1 a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren na

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Okt. 2015 - 13 UF 119/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde des früheren Antragstellers gegen den am 15.05.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels des früheren Antragstellers im Übrigen – der Beschluss des

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Okt. 2015 - 6 UF 84/15

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde der Beteiligten zu 1) Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. I aus E bewilligt. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - XII ZB 166/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 166/13 vom 16. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b a) Zur Abänderung eines na

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Juni 2015 - 17 UF 238/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 16.10.2014 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin wird abge

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - XII ZB 30/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB30/13 vom 15. April 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 3, 4 a) Wurde in einer nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht ergangenen Entsc

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 6 UF 98/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und des Ehemannes wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 27.05.2014 (Az.: 87 F 1/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 17 UF 263/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30. Oktober 2014, Az. 22 F 604/13, wird zurückgewiesen. 2. Der weitere Beteiligte trägt die Kosten de

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Nov. 2014 - 15 UF 165/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen- vom 23.06.2014 abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 55.929,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2014 - 22 F 604/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor 1.Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.10.1979 wird mit Wirkung zum 01.02.2013 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.2.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.3.Der Verfahrenswert

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 K 161/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Januar 2012 Altersrente in Höhe von insgesamt 13.983,81 Euro ab

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. März 2010 - 6 WF 33/10

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 28. Januar 2010 – 4 F 219/09 VA - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht ers

Referenzen

(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich...
(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem...
(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich...