Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs

(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 bis 19 teilt.

(2) Die Wertänderung ist wesentlich, wenn die Voraussetzungen des § 225 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorliegen, wobei es genügt, dass sich der Ausgleichswert nur eines Anrechts geändert hat.

(3) Eine Abänderung nach Absatz 1 ist auch dann zulässig, wenn sich bei Anrechten der berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge (§ 1587a Abs. 3 oder 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung) der vor der Umrechnung ermittelte Wert des Ehezeitanteils wesentlich von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet. Die Aktualisierung erfolgt mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Wertunterschied nach Satz 1 ist wesentlich, wenn er mindestens 2 Prozent der zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt.

(4) Eine Abänderung nach Absatz 3 ist ausgeschlossen, wenn für das Anrecht nach einem Teilausgleich gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich noch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 26 geltend gemacht werden können.

(5) § 225 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.

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Familienrecht: Keine Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen früherer Begrenzung auf Höchstbetrag

17.03.2016

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts wegen Überschreitens des Höchstbetrags nicht ausgeglichen werden konnte, kann keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs darstellen.
Ehescheidung

Familienrecht: Zur Abänderung des Versorgungsausgleichs

19.09.2013

Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze | § 51 VersAusglG

§ 51 VersAusglG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 51 VersAusglG wird zitiert von 1 anderen §§ im Versorgungsausgleichsgesetz.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs


(1) Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 ist § 226 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. (2) Der Versorgungsträger berechnet in den Fällen des §
§ 51 VersAusglG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18 Bezugsgröße


(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vo

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung


(1) Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung ist nur für Anrechte im Sinne des § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes zulässig. (2) Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert
§ 51 VersAusglG zitiert 2 andere §§ aus dem Versorgungsausgleichsgesetz.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente


(1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen


(1) Dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallen alle Anrechte, es sei denn, die Ehegatten haben den Ausgleich nach den §§ 6 bis 8 geregelt oder die Ausgleichsreife der Anrechte nach § 19 fehlt. (2) Anrechte sind in der Regel nach den §§ 10 bis 1

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 635/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 709/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2011 - XII ZB 546/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - XII ZB 284/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2019 - XII ZB 185/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 226/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 415/12 vom 24. Juli 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 1 Im Ausgangsverfahren des Versorgungsausgleichs übersehene, vergessene oder verschwieg

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2013 - XII ZB 340/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 340/11 vom 24. Juli 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 1, § 20 Abs. 1 a) Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffne

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2013 - XII ZB 137/13

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Dez. 2016 - 2 WF 225/16

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Tenor Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 13.07.2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Beschluss vom 13.07.2016 hat das Amtsgericht - F

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 11 UF 1466/15

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Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 06.10.2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechts

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 07. Aug. 2014 - 5 K 13.643

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2014 - W 1 K 14.1118

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Juli 2015 - 11 UF 88/15

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. März 2018 - 2 UF 184/17

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Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Juni 2018 - 12 UF 560/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 624/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 102/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 102/17 vom 20. Juni 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 40 Abs. 2, 41 Abs. 2 Satz 2, 51 Abs. 1 Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspfli

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - XII ZB 466/16

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Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. September 2016 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - XII ZB 391/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 391/17 vom 9. Mai 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach § 51

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2018 - XII ZB 408/14

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 408/14 vom 7. März 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 2 Nr. 1, 41, 45; BetrAVG §§ 2 Abs. 5 Satz 1 aF, 16 a) Die mit dem nachehe

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2017 - XII ZB 105/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 105/16 vom 8. November 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 2; FamFG § 225 Abs. 3 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - XII ZB 98/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 98/16 vom 18. Januar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB XII § 95; VersAusglG §§ 51, 52 Abs. 1; FamFG § 226 Abs. 1 Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtig

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Feb. 2016 - 15 UF 10/16

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Tenor 1. Die Beschwerde des weiteren Beteiligten m 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der weitere Beteiligte zu 1. V

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2016 - XII ZB 447/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/13 vom 17. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 9 Abs. 1, 19, 20, 25 Abs. 2, 39, 41, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Bei kapitalgedeckt

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - XII ZB 213/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 213/14 vom 27. Januar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 1; BGB § 1587 b Abs. 5 Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren we

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2015 - XII ZB 450/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 450/13 vom 16. Dezember 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 47, 51 Abs. 1 a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren na

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Okt. 2015 - 13 UF 119/14

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Tenor Auf die Beschwerde des früheren Antragstellers gegen den am 15.05.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels des früheren Antragstellers im Übrigen – der Beschluss des

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Okt. 2015 - 6 UF 84/15

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Tenor Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde der Beteiligten zu 1) Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. I aus E bewilligt. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - XII ZB 166/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 166/13 vom 16. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b a) Zur Abänderung eines na

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Aug. 2015 - II-1 UF 113/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 26.03.2014 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen. Wert des Beschwerdeverfahrens: 12.000 Euro. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligte

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 495/12 vom 24. Juni 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach §

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Juni 2015 - 17 UF 238/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 16.10.2014 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin wird abge

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2015 - XII ZB 564/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 5 6 4 / 1 2 vom 27. Mai 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 225 a) Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berec

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - XII ZB 30/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB30/13 vom 15. April 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 3, 4 a) Wurde in einer nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Recht ergangenen Entsc

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 6 UF 98/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und des Ehemannes wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 27.05.2014 (Az.: 87 F 1/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 17 UF 263/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30. Oktober 2014, Az. 22 F 604/13, wird zurückgewiesen. 2. Der weitere Beteiligte trägt die Kosten de

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. Dez. 2014 - 7 UF 383/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Firma ...[A] GmbH wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 09.04.2014 teilweise abgeändert. Die Entschei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Nov. 2014 - 15 UF 165/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen- vom 23.06.2014 abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 55.929,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2014 - 22 F 604/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor 1.Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.10.1979 wird mit Wirkung zum 01.02.2013 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.2.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.3.Der Verfahrenswert

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2014 - XII ZB 323/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB323/13 vom 22. Oktober 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderu

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2014 - XII ZB 635/13

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Juni 2014 - 4 Sa 413/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

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Amtsgericht Bonn Beschluss, 17. Apr. 2014 - 401 F 226/10

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor 01. Die Entscheidung des Amtsgerichtes Neuss vom 07.12.1992 - 43 F 158/92 - über den Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten wird abgeändert. 02. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des früheren Antragstellers bei der

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