Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 43 Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

(1) Für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten die Grundsätze der unmittelbaren Bewertung.

(2) Soweit das Anrecht auf eine abzuschmelzende Leistung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 gerichtet ist, ist der Ehezeitanteil für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach dem Verhältnis der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte (Ost) zu den gesamten Entgeltpunkten (Ost) zu bestimmen.

(3) Besondere Wartezeiten sind nur dann werterhöhend zu berücksichtigen, wenn die hierfür erforderlichen Zeiten bereits erfüllt sind.

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Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 19 Fehlende Ausgleichsreife


(1) Ist ein Anrecht nicht ausgleichsreif, so findet insoweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Ein Anrecht ist nicht ausgleichsreif, 1. wenn es dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfes

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2012 - XII ZB 599/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 599/10 vom 7. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2, § 39, § 43, § 48 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 (aF); SGB VI § 109 Abs. 6 a) F

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Juli 2015 - 11 UF 88/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 88/15 Beschluss vom 14.07.2015 2 F 644/14 AG Erlangen In der Familiensache ... gegen ... Weitere Beteiligte: 1) ... 2) .... 3) ...

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 350/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 350/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 43 Abs. 4; SGB VI § 262 Abs. 1 Bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen R

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2016 - XII ZB 313/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 313/15 vom 3. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 43, 51; FamFG § 226 Abs. 4 a) Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Aug. 2015 - 11 UF 13/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 16.12.2014 (2 F 226/14) unter Aufrechterhaltung im Übrigen unter Ziffer 2 Absatz 4 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. März 2014 - 5 UF 61/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 30.01.2013 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise  abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der internen Teilung wi

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