Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 5 Feststellung der UVP-Pflicht

(1) Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14b für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. Die Feststellung trifft die Behörde

1.
auf Antrag des Vorhabenträgers oder
2.
bei einem Antrag nach § 15 oder
3.
von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient.

(2) Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt die zuständige Behörde die Feststellung der Öffentlichkeit bekannt. Dabei gibt sie die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht kann die Bekanntgabe mit der Bekanntmachung nach § 19 verbunden werden.

(3) Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, so ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 7 durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.

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Referenzen - Gesetze | § 547 BGB

§ 547 BGB zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

§ 547 BGB wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 4 Verfahrensfehler


(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 18 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belang

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 28 Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichke

Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEVVG | § 3 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes


(1) Dem Eisenbahn-Bundesamt obliegen folgende Aufgaben, soweit nicht die in § 4 Abs. 1 bezeichnete Behörde zuständig ist: 1. die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes,2. die Eisenbahnaufsicht,3. die Bauaufsicht für Betriebsa
§ 547 BGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, i

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 74 Übergangsvorschrift


(1) Für Vorhaben, für die das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 3c oder nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in der Fassung dieses Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt, vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet wurde, sind die Vorschri

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde


(1) Bedarf ein Vorhaben der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so bestimmen die Länder eine federführende Behörde. (2) Die federführende Behörde ist zumindest für folgende Aufgaben zuständig:1.die Feststellung der UVP-Pflicht (§ 5),2.die Unt
§ 547 BGB zitiert 4 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben


Für ein Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 1 mit dem Buchstaben „X“ gekennzeichnet ist, besteht die UVP-Pflicht, wenn die zur Bestimmung der Art des Vorhabens genannten Merkmale vorliegen. Sofern Größen- oder Leistungswerte angegeben sind, besteht d

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben


(1) Bei einem Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung un

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen


(1) Auf Antrag des Vorhabenträgers oder wenn die zuständige Behörde es für zweckmäßig hält, unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe d

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, i

Referenzen - Urteile | § 547 BGB

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01907 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 rechtskräftig: ... 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Sept. 2015 - M 2 K 14.3544

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.3544 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. September 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1030 Hauptpunkte: Wasserrecht; Ablehnung eines Antrags auf wasserrecht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2019 - 22 ZB 18.1347

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2018 - 22 CS 18.1258

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2171, 22 ZB 17.2172, 22 ZB 17.2173

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2171, 22 ZB 17.2172 und 22 ZB 17.2173 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2160, 22 ZB 17.2161, 22 ZB 17.2162

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2160, 22 ZB 17.2161 und 22 ZB 17.2162 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2018 - 8 B 18.413

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Auf Antrag des Beklagten wird das Verfahren ausgesetzt, bis das ergänzende Verwaltungsverfahren zur UVP-Vorprüfung abgeschlossen ist. Gründe Die Aussetzung beruht auf § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG. Danach kann

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2032 u.a.

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2032, 22 ZB 17.2103 und 22 ZB 17.2104 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Aug. 2017 - W 4 K 14.1310

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 12. Dez. 2018 - 11 K 928/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherhei

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Sept. 2018 - 8 A 11958/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 4. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. Juli 2018 - 2 M 48/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Gründe I. 1 Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2017 stellte der Antragsgegner den Plan für den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bad Kösen fest. Die Antragstellerin ist Trägerin des Vorhabens. 2 Der Beigeladene zu 2 ist Ei

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2018 - 3 M 286/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Beiladung der C. GmbH & Co. KG wird abgelehnt. 2. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 9. Juli 2015 – 7 B 1707/15 – geändert: Die aufs

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juni 2018 - 1 Bs 248/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen. Der 1. Absatz des Tenors des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird wie folgt ergänzt: "Der Antrag d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 4 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich als Grundeigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 4 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als Grundeigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung.

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 25. Apr. 2018 - 9 A 16/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung de

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 23. Feb. 2018 - 3 L 1470/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 7

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Feb. 2018 - 5 S 1659/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 2017 - 7 K 4313/17 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert und neu gefasst. Der Antragsgegner wird durch einstweilige Anor

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12)

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Sie wenden sich gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Mai 2016 - 13 K 4121/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - 4 A 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tatbestand 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 380 kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen - sog. Ucker

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2010 - 9 A 13/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 7. April 2009 für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 zwischen Neue

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Nov. 2010 - 9 A 14/09

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 7. April 2009 für den Teilabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 zwischen Neue

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Okt. 2008 - 6 K 1658/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 15.08.2008 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin antragsgemäß eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erric

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Entscheidung, 20. Juli 2005 - 1 M 2/04

bei uns veröffentlicht am 20.07.2005

Tenor Die Klage wird im Haupt- und ersten Hilfsantrag abgewiesen. Die Entscheidung über den zweiten Hilfsantrag und über die Kosten des Verfahrens bleibt vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger ist ein im S

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(1) Auf Antrag des Vorhabenträgers oder wenn die zuständige Behörde es für zweckmäßig hält, unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben...
(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, in dem die...
(1) Bei einem Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter...