Unterhaltssicherungsgesetz - USG 2020 | § 24 (weggefallen)

Unterhaltssicherungsgesetz - USG 2020 | § 24 (weggefallen)
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Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden Inhaltsverzeichnis

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published on 14/04/2016 00:00

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger beg
published on 19/01/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden
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