Unterhaltssicherungsgesetz - USG 2020 | § 17 Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag für jede Dienstleistung, für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird.

(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der Leistungen, die dienstgradgleichen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern gewährt werden.

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Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 50 Mehrarbeitsvergütung für Soldaten


Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen in Fällen, in denen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszei

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Apr. 2016 - Au 2 K 15.1400, Au 2 K 15.1557

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger beg

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 13. Feb. 2014 - 9 K 1949/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger weitere Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Höhe von 1.215,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu gewähren. Der Bescheid des Lan