Unterhaltssicherungsgesetz - USG 2020 | § 16 Zuschlag für besondere Erschwernisse

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag zur Abgeltung besonderer Erschwernisse, sofern sie Aufgaben unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht.

(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.

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Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) zu rege

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Apr. 2016 - Au 2 K 15.1400, Au 2 K 15.1557

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten der Verfahren hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger beg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2016 - 6 ZB 16.1031

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. April 2016 - Au 2 K 15.1400 und Au 2 K 15.1557 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2010 - 4 S 3077/08

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. Januar 2007 - 3 K 1916/06 - geändert. Der Bescheid des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 01.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchbescheids des Re

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 22. Jan. 2006 - 2 K 1826/05

bei uns veröffentlicht am 22.01.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). 2  De

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(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) zu regeln. Die...