Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 161 Möglichkeit der Ausgliederung
Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 161 Möglichkeit der Ausgliederung
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Umwandlungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Ausgliederung des von einer rechtsfähigen Stiftung (§ 80 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betriebenen Unternehmens oder von Teilen desselben aus dem Vermögen dieser Stiftung kann nur zur Aufnahme dieses Unternehmens oder von Teilen dieses Unternehmens durch Personenhandelsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften oder zur Neugründung von Kapitalgesellschaften erfolgen.
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published on 13/04/2011 00:00
Tatbestand
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I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die die ... Stiftung (S) durch Stiftungsgeschäft vo
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