Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 11 Kündigungsverbot
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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Inhaltsverzeichnis
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14/07/2006 00:37
Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten. Insbesondere die Änderungen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben nicht unerhebliche Auswirkungen auf viele Arbeitsverhältnisse - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Subjectsaktuelle Gesetzgebung
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published on 23/01/2015 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.07.2014– 6 Ca 3029/13 – wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag
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