Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 77 Ersatzansprüche

Die Verjährung der auf den §§ 70 bis 76 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

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Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 70 Mitnutzung und Wegerecht


(1) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze dürfen ihre passiven Netzinfrastrukturen Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zur Mitnutzung anbieten. Eigentüm

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juli 2013 - 6 A 10310/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 28. Nov. 2012 - 5 K 617/12.TR

bei uns veröffentlicht am 28.11.2012

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Klä