Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 32 Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung

(1) Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung und einem angemessenen Zuschlag für leistungsmengenneutrale Gemeinkosten, einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals, soweit diese Kosten jeweils für die Leistungsbereitstellung notwendig sind. § 79 bleibt unberührt.

(2) Aufwendungen, die nicht in den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung enthalten sind, werden zusätzlich zu Absatz 1 nur berücksichtigt, soweit und solange hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht oder das die Genehmigung beantragende Unternehmen eine sonstige sachliche Rechtfertigung nachweist. Hält die Bundesnetzagentur bei der Prüfung der Kostennachweise wesentliche Bestandteile der nachgewiesenen Kosten für nicht effizient, fordert sie den Betreiber unverzüglich auf, darzulegen, ob und inwieweit es sich bei diesen Kostenbestandteilen um Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 handelt.

(3) Bei der Festlegung der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals berücksichtigt die Bundesnetzagentur insbesondere

1.
die Kapitalstruktur des regulierten Unternehmens,
2.
die Verhältnisse auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten und die Bewertung des regulierten Unternehmens auf diesen Märkten,
3.
die Erfordernisse hinsichtlich der Rendite für das eingesetzte Kapital, wobei auch die leistungsspezifischen Risiken des eingesetzten Kapitals gewürdigt werden sollen. Das kann auch etwaige spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Errichtung von Netzen der nächsten Generation im Sinne des § 30 Absatz 3 umfassen,
4.
die langfristige Stabilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation auf den Telekommunikationsmärkten.

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Referenzen - Gesetze | § 2 AMbG

§ 2 AMbG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 2 AMbG wird zitiert von 2 anderen §§ im Allgemeines Magnetschwebebahngesetz.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 31 Entgeltgenehmigung


(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 1.auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder2.auf der Grundlage der von ihr vo

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 33 Price-Cap-Verfahren


(1) Die Bundesnetzagentur bestimmt den Inhalt der Körbe. Dabei dürfen Zugangsdienste nur insoweit in einem Korb zusammengefasst werden, als sich die erwartete Stärke des Wettbewerbs bei diesen Diensten nicht wesentlich unterscheidet. (2) Die Bundesn
§ 2 AMbG zitiert 1 andere §§ aus dem Allgemeines Magnetschwebebahngesetz.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 30 Entgeltregulierung


(1) Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen. Abweichend von Sa

Referenzen - Urteile | § 2 AMbG

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36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 AMbG.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Mai 2018 - 6 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Eine Marktanalyse der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur gelangte zuletzt i

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2016 - 6 C 50/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene sind Telekommunikationsunternehmen. Die Klägerin wendet sich gegen die Genehmigung von Entgelten für Mietleitungen bzw. Car

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 45/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 23. September 2013 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechts

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 30/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 31. August 2012 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechtsver

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 28/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 31. August 2012 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechtsver

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 46/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 23. September 2013 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechts

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 48/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 23. September 2013 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechts

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Feb. 2016 - 6 B 47/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe I 1 Mit Beschluss vom 23. September 2013 genehmigte die Bundesnetzagentur für das Rechts

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2015 - 1 K 2736/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wi

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Jan. 2015 - 21 L 1624/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 3.,  zu 8., zu 10. und zu 16.. Die Beigeladenen zu 2., zu 4., zu 5., zu 6., zu 7., zu 9.,

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Jan. 2015 - 21 L 1619/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., zu 5., zu 6. und zu 9.. Die Beigeladenen zu 1., zu 3., zu 4., zu 7., zu 8. und zu 10. tragen

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 18/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 16/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1924/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1925/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1814/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/099 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 21 K 1654/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 24. Februar 2011 - BK 3a-10/100 - wird aufgehoben, soweit damit das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Mobilfunknetz der Beigeladenen im Zusammenschaltungsverhältnis mit der Klägerin

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 24/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 20/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 23/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 21/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - 6 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28. August 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 11/14, 6 B 11/14 (6 C 39/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 12/14, 6 B 12/14 (6 C 40/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 16/14, 6 B 16/14 (6 C 44/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 15/14, 6 B 15/14 (6 C 43/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 14/14, 6 B 14/14 (6 C 42/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - 6 B 13/14, 6 B 13/14 (6 C 41/14)

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Ab

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Juli 2014 - 21 K 2941/09

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Beschluss der Beklagten vom 31. März 2009 – BK 3c-09-005/E 20.01.09 – wird insoweit aufgehoben, als mit ihm im Zugangsv

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 26. Feb. 2014 - 6 C 3/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2807/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 1. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK3a-09/004) verpflichtet, über den am 20. Januar 2009 ge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2014 - 21 K 2745/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Ziffer 1. des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31. März 2009 (BK 3a-09/004) wird aufgehoben. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich eines Viertels der außer

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 4887/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 28. Aug. 2013 - 21 K 4885/10

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitslei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2013 - 6 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, die Deutsche Post AG, erbringt lizenzpflichtige Postdienstleistungen. Sie unterhielt in der hier maßgeblichen Zeit der Jahre 2002 bis 2004 Pos

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(1) Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen. Abweichend von Satz 1 kann die...