Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 22 Zugangsvereinbarungen

(1) Ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt und dem eine Zugangsverpflichtung nach § 21 auferlegt worden ist, hat gegenüber anderen Unternehmen, die diese Leistung nachfragen, um Telekommunikationsdienste anbieten zu können, unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Auferlegung der Zugangsverpflichtung, ein Angebot auf einen entsprechenden Zugang abzugeben.

(2) Zugangsvereinbarungen, die ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, abschließt, bedürfen der Schriftform.

(3) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeskriminalamtgesetz - BKAG 2018 | § 10 Bestandsdatenauskunft


(1) Zur Erfüllung der Aufgabe als Zentralstelle nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 6 darf nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften Auskunft verlangt werden von demjenigen, der geschäftsmäßig 1. Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitw

Strafprozeßordnung - StPO | § 100j Bestandsdatenauskunft


(1) Soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich ist, darf Auskunft verlangt werden 1. über Bestandsdaten gemäß § 3 Nummer 6 des Telekommunikationsgesetzes und über die nac
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur


(1) Kommt eine Zugangsvereinbarung nach § 22 oder eine Vereinbarung über Zugangsleistungen nach § 18 ganz oder teilweise nicht zustande und liegen die nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung vor,

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 23 Standardangebot


(1) Die Bundesnetzagentur kann einen Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, verpflichten, in der Regel innerhalb von drei Monaten ein Standardangebot für die Zugangsleistung zu veröffentliche

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 42 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht


(1) Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, von Leistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5 oder von telekommunikationsgestützten Diensten, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetze

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 34 Kostenunterlagen


(1) Mit einem Entgeltantrag nach § 31 Absatz 3 und 4 hat das beantragende Unternehmen die zur Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen vorzulegen, insbesondere: 1.aktuelle Kostennachweise, die auch auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen sind,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 21 Zugangsverpflichtungen


(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließli

Referenzen - Urteile |

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Mai 2018 - 6 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Eine Marktanalyse der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur gelangte zuletzt i

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Sept. 2016 - 1 K 5991/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der  außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.  Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist ein regional tätiges Telekommunikationsuntern

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2016 - 6 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tatbestand 1 Die Beigeladene betreibt ein Mobilfunknetz, das mit dem Telekommunikationsnetz der Klägerin zusammengeschaltet ist. Rechtliche Grundlage hierfür ist eine me

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 10. Dez. 2014 - 6 C 16/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - 6 C 23/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin und die Beigeladene, die Gesamtrechtsnachfolgerin für das vormals von der Deutschen Telekom AG betriebene bundesweite öffentliche Telekommunika

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - 6 C 24/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin hält über Zwischengesellschaften 100% der Anteile an Einzelgesellschaften, die ihrerseits - ebenso wie die Beigeladene, die Gesamtrechtsnachfol

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Jan. 2010 - 6 C 22/08

bei uns veröffentlicht am 27.01.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Regulierung des Vorleistungsmarktes für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ("Entbündelter Großkundenzugang ... zu D

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(1) Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer...