Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 6 Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

(1) Ein Berechtigter, der täglich an den Wohnort zurückkehrt oder dem die tägliche Rückkehr zuzumuten ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2), erhält als Trennungsgeld Fahrtkostenerstattung oder Wegstreckenentschädigung wie bei Dienstreisen. Hierauf sind die Fahrauslagen anzurechnen, die für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und der bisherigen, bei einer Kette von Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 der ursprünglichen Dienststätte entstanden wären, wenn die Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt. Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 0,08 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag zugrunde zu legen. Von der Anrechnung ist ganz oder teilweise abzusehen, wenn der Berechtigte nachweist, daß er bei Fahrten zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte üblicherweise keinen entsprechenden Aufwand hätte.

(2) Zusätzlich wird ein Verpflegungszuschuß von 2,05 Euro je Arbeitstag gewährt, wenn die notwendige Abwesenheit von der Wohnung mehr als 11 Stunden beträgt, es sei denn, daß Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand besteht.

(3) Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden, werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet.

(4) Das Trennungsgeld nach den Absätzen 1 und 2 darf das in einem Kalendermonat zustehende Trennungsgeld nach den §§ 3 und 4 sowie das Tage- und Übernachtungsgeld für die Hin- und Rückreise nicht übersteigen. Als Übernachtungsgeld wird für die ersten 14 Tage höchstens der Betrag nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes und ab dem 15. Tag als Trennungsübernachtungsgeld 75 Prozent dieses Betrages berücksichtigt.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 4 Sonderbestimmungen beim auswärtigen Verbleiben


(1) Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage 1. der Abwesenheit vom neuen Dienstort und dem Ort der auf Grund einer dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 bezogenen Unterkunft,2. des Aufenthaltes in
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 7 Übernachtungsgeld


(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind. (2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1. für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 3 Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben


(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gl

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewäh

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 4 Sonderbestimmungen beim auswärtigen Verbleiben


(1) Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage 1. der Abwesenheit vom neuen Dienstort und dem Ort der auf Grund einer dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 bezogenen Unterkunft,2. des Aufenthaltes in

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - 14 BV 15.1563

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 14 BV 15.1563 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Februar 2016 (VG Augsburg, Entscheidung vom 30. April 2015, Az.: Au 2 K 14.1794) 14. Senat Sachgebie

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Juli 2017 - AN 1 K 16.01450

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht die Be

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2015 - W 1 K 14.340

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 1 K 14.340 Im Namen des Volkes Urteil 30. Juli 2015 1. Kammer Sachgebiets - Nr.: 1325 Hauptpunkte: Trennungsgeld; Zumutbarkeit der täglichen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Juli 2016 - W 1 K 14.901

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zusätzliches Trennungsgeld für die Monate Februar 2013 bis März 2014 in gesetzlicher Höhe ohne Höchstbetragsberechnung nach § 6 Abs. 4 TGV zu bewilligen. Die ergangenen Behörden

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 04. Apr. 2014 - 1 K 14.227

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger weitere Trennungsgeldleistungen für die Monate Juli 2012 und August 2012 in Höhe von insgesamt 56,02 Euro zu bewilligen. Die ergangenen Behördenbescheide werden aufgehoben, soweit sie

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 19. Dez. 2017 - B 5 K 16.410

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten,

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2017 - W 1 K 16.629

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Hammelburg vom 12. April 2016 in Gestalt des Beschwerdebescheids vom 18. Mai 2016 wird insoweit aufgehoben als der Verwaltungsakt vom 21. Mai 2015 auch für die Vergangenheit

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Juli 2018 - 8 A 333/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist Soldat bei der Bundeswehr und begehrt die Gewährung von Trennungsgeld für den täglichen Hin- und Rückweg von seiner Wohnung A-Straße in A-Stadt zu seinem Dienstort A.. in M… Zum 19.04.2017 wurde er vom Standort G… nach

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 18. Sept. 2017 - 8 A 737/16

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tatbestand 1 Der bei der Bundeswehr beschäftigte Kläger wurde im Jahr 2014 dienstlich von Burg nach C-Stadt versetzt. Mit Bescheid vom 21.07.2014 stellte die Beklagte fest, dass der Kläger ab dem 12.06.2014 dem Grunde nach Trennungsgeld erhalte un

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Mai 2017 - 8 A 557/16

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Anwendung der sogenannten Höchstbetragsberechnung nach § 6 Abs. 4 der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV) bezüglich der Höhe de

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2015 - 12 A 231/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 23 K 3575/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der verheiratete Kläger steht als Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants im Dienst der Beklagten. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2012 verse

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Juni 2015 - 23 K 1188/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Berufssoldat im Dienst der Beklagten und begehrt die Gewährung von Trennungsgeld. 3Vom 01.10.2002 bis zum 04.10.2005 wurde der Kläger

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2015 - 13 K 2341/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 06. Aug. 2014 - 5 A 267/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tatbestand 1 Der Kläger ist Regierungsoberinspektor und wurde aus dienstlichen Gründen mit Wirkung vom 01. März 2013 von dem Standort des Bundeswehrdienstleistungszentrums in G. auf einen Dienstposten am Standort in K. umgesetzt. Am 06. März 2013

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juni 2014 - 5 C 28/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Reisekostenvergütungen in Form von Tagegeld. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Juni 2014 - 5 C 29/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2013 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Juni 2012 geändert.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Okt. 2013 - 1 A 856/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO gestützte Antrag, über den i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2013 - 1 WB 42/12, 1 WB 44/12, 1 WB 42/12, 1 WB 44/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2013

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt als freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschusses die Erstattung von Kosten für Heimfahrten von seinem Dienstort

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juni 2012 - 5 A 1/12

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Höhe eines Trennungsgeldes. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Feb. 2012 - 4 A 11224/11

bei uns veröffentlicht am 17.02.2012

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Mainz vom 22. September 2011 und der Trennungsgeldfestsetzungen für die Monate November und Dezember 2009 sowie unter Aufhebung des Beschwerdeb

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. März 2009 - PB 15 S 2635/07

bei uns veröffentlicht am 03.03.2009

Tenor Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 09. Oktober 2007 - PB 9 K 2/07 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gr

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(1) Ein Berechtigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist, erhält für die ersten 14 Tage nach beendeter Dienstantrittsreise als Trennungsgeld die gleiche...
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(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß...
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(1) Das Tagegeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungstagegeld werden für volle Kalendertage 1. der Abwesenheit vom neuen Dienstort und dem Ort der auf Grund einer dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 bezogenen Unterkunft,2. des Aufenthaltes in einem...
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(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind. (2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1. für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,2. bei...
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