Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG§63V | § 8 Minendemonteure

(1) Minentaucher, die zu Dienstverrichtungen nach Absatz 2 ausgebildet, in Übung gehalten und eingesetzt werden, sind Minendemonteure.

(2) Der dienstliche Einsatz an Minen unter Wasser umfaßt das Klassifizieren, Identifizieren und Beseitigen von Minen.

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Sept. 2016 - 1 A 2359/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh