Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG§63V | § 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug

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(1) Soldaten, die unterhalb eines Drehflügelflugzeuges im Schwebeflug Außenlasten ein- oder aushängen, befinden sich im Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten. Der Einsatz umfaßt auch die Ausbildung und Erprobung.

(2) Das Ein- oder Aushängen von Außenlasten ist eine Dienstverrichtung, bei der die Einhängeöse eines Außenlastgerätes in den oder aus dem Lasthaken ein- oder ausgehängt wird.

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published on 14/09/2016 00:00

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
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