Strafprozeßordnung - StPO | § 364 Behauptung einer Straftat

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. Dies gilt nicht im Falle des § 359 Nr. 5.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten


Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Ze

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Bundesverfassungsgericht Urteil, 31. Okt. 2023 - 2 BvR 900/22

bei uns veröffentlicht am 02.11.2023

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2007 - 3 StR 349/07

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 349/07 vom 13. September 2007 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2000 - 3 StR 500/00

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 500/00 vom 21. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 25. Aug. 2016 - Vf. 2-VI-15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen - den Beschluss des

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 16. Dez. 2014 - 1 Ws 550/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Der Antrag des Verurteilten vom 17.11.2014 auf Durchführung des Nachverfahrens gemäß § 33 a StPO sowie die Gegenvorstellung des Verurteilten im nämlichen Schriftsatz gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29.1

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Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Zeuge oder...