Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - StGebO 2011 | § 1 Gebührentarif

(1) Für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes, des § 55 des Fahrlehrergesetzes und des § 18 des Kraftfahrsachverständigengesetzes, werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage).

(2) Bei der Erhebung der Gebühren dürfen mehrere miteinander verbundene, im Gebührentarif genannte Amtshandlungen, Prüfungen oder Untersuchungen in einer Gesamtbezeichnung, die zugehörigen Beträge in einem Gesamtbetrag zusammengefasst werden.

(3) Unterliegt die Amtshandlung der Umsatzsteuer, kann diese der Gebühr hinzugerechnet werden.

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Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - StGebO 2011 | § 2 Auslagen


(1) Soweit im Gebührentarif nichts anderes bestimmt ist, hat der Gebührenschuldner folgende Auslagen zu tragen:1.Portokosten; Entgelte für Zustellungen durch die Post mit Postzustellungsurkunde und für Nachnahmen sowie im Einschreibeverfahren; Entgel

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - StGebO 2011 | § 6 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen


(1) Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung sind anzuwenden, soweit nicht die §§ 1 bis 5 abweichende Regelungen über die Kostenerhebung, die Kostenbefreiung, den Umfang der zu erstattenden Ausla
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 6a Gebühren


(1) Kosten (Gebühren und Auslagen) werden erhoben 1. für Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen und Überprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung, Abnahmen, Begutachtungen, Untersuchungen, Verwarnungen - ausgenommen Verwarnungen im Sinne des Geset

Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG | § 18 Kosten


(1) Für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur best

Fahrlehrergesetz - FahrlG 2018 | § 55 Kosten


(1) Für Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen und Untersuchungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale In

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2009 - 1 StR 470/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 470/08 vom 14. Januar 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2009 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Der Streitwert wird auf 20,22 Euro festg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Nov. 2014 - RO 8 K 14.1583

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg RO 8 K 14.1583 Im Namen des Volkes Urteil vom 18.11.2014 8. Kammer Sachgebiets-Nr: 551 Hauptpunkte: Fahreignungs-Bewertungssystem; Übergangsregelung; Verwar

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 11 BV 15.134

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. V

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. März 2016 - Au 3 K 15.1733

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Nov. 2014 - Au 3 K 14.189

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Nov. 2014 - M 23 K 13.2784

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2014 - W 6 K 13.338

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Ziffer 5 des Bescheids des Landratsamts M. vom 11. April 2013 wird aufgehoben, soweit von der Klägerin höhere Kosten als 38,45 Euro erhoben wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2014 - W 6 K 13.337

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Ziffer 5 des Bescheids des Landratsamts M. vom 9. April 2013 wird aufgehoben, soweit von der Klägerin höhere Kosten als 48,45 Euro erhoben wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die K

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juni 2017 - M 23 K 16.948

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Apr. 2017 - W 6 K 16.777

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Aug. 2014 - 3 K 14.516

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. März 2015 - AN 10 S 15.00104

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 15. Dezember 2014 wird insoweit wiederhergestellt, als der Antragsteller dort unter Ziffer 2 4. und 5. Spiegelstrich verpflichtet wird, im Fahrtenbuch Angaben zu Kilometers

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Dez. 2015 - W 6 K 15.883

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 6 K 15.883 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Dezember 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 1122 Hauptpunkte: Zulässigkeit der Klage; Klage nur gegen Kostenentsch

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2016 - W 6 K 15.1182

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 15.1182 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Januar 2016 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 1122 Hauptpunkte: fragliche Zulässigkeit der Klage; „

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Mai 2014 - 23 K 13.2451

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 11 ZB 14.1129

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahre

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Nov. 2014 - W 6 K 14.692

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Die Nr. 5 des Bescheides des Landratsamtes M. vom 1. Juli 2014 wird aufgehoben, soweit vom Kläger höhere Kosten als 38,45 EUR erhoben wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 19. Mai 2014 - 6 K 14.176

bei uns veröffentlicht am 19.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - M 23 K 13.5145

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 23 K 13.5145 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. April 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 550 Hauptpunkte: Versicherungsschutz Kfz; Be

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Jan. 2018 - AN 10 S 17.02198

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 25,60 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragstell

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. März 2018 - W 6 K 17.1524

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. Mai 2014 - 5 K 13.332

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tatbestand Der in N. wohnhafte Kläger, der ausweislich der Akten der Beklagten Inhaber einer Fahrschule in R. war, wendet sich gegen den Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis. Der Kläger ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis der Klassen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. März 2018 - M 23 K 17.513

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem d

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Nov. 2015 - M 23 K 15.3880

bei uns veröffentlicht am 27.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 04. Juli 2016 - M 26 K 16.1512

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Aug. 2016 - M 6 K 15.4750

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Apr. 2016 - M 23 K 15.1344

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juni 2015 - M 6b K 14.3618

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 6b K 14.3618 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 17. Juni 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO) 6b. Kammer ..., Urkundsbeamter des Bayerischen Verwaltung

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 27. Feb. 2018 - 1 K 10622/17.TR

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 30. Jan. 2017 - 1 K 2124/16.TR

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. Nov. 2016 - 7 K 6598/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2016 - 14 L 3397/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 9898/16 gegen die O

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 23. Sept. 2016 - 9 K 1999/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund seiner unbe-fristeten Anerkennung a) als Träger von Fortbildungslehrgängen gem. § 33 a Abs. 1 FahrlG gem. § 33 a Abs. 3 S. 5 FahrlG (i.V.m. §§ 9, 15 DV FahrlG) durch Bescheid der Regierung von Obe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2016 - 14 L 2522/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2016 - 6 K 3287/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 11

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 22. Aug. 2016 - 7 K 1312/16

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 18. März 2016 - 9 K 3927/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu volls

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Feb. 2016 - 9 K 5172/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteil

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Feb. 2016 - 6 K 5412/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Jan. 2016 - 9 K 275/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung einer Gebühr für eine straßenverkehrsrechtliche Verwarnung. 2 Das Kraftfahrt-Bundesamt benachr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2016 - 9 K 4610/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2016 - 9 K 1978/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2016 - 9 K 1253/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urte

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2016 - 9 K 4970/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Jan. 2016 - 9 K 4303/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 24. Nov. 2015 - 6 K 1140/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 13. Januar 2015 wird aufgehoben, soweit die festgesetzten Verwaltungskosten 65,00 Euro übersteigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Gerichtsbescheid ist weg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Nov. 2015 - 14 L 3442/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 7000/15 gegen den B

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Okt. 2015 - 6 K 5037/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 02. Okt. 2015 - 15L1770

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor 1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S.       wird abgelehnt. 2.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 3.Der Streitwert wird auf 2.

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(1) Für Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen und Untersuchungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur...