Strafgesetzbuch - StGB | § 67h Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Während der Dauer der Führungsaufsicht kann das Gericht die ausgesetzte Unterbringung nach § 63 oder § 64 für eine Dauer von höchstens drei Monaten wieder in Vollzug setzen, wenn eine akute Verschlechterung des Zustands der aus der Unterbringung entlassenen Person oder ein Rückfall in ihr Suchtverhalten eingetreten ist und die Maßnahme erforderlich ist, um einen Widerruf nach § 67g zu vermeiden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann es die Maßnahme erneut anordnen oder ihre Dauer verlängern; die Dauer der Maßnahme darf insgesamt sechs Monate nicht überschreiten. § 67g Abs. 4 gilt entsprechend.

(2) Das Gericht hebt die Maßnahme vor Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist auf, wenn ihr Zweck erreicht ist.

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(1) Die Vorschriften über die Strafvollstreckung gelten für die Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) § 453 gilt auch für die nach den §§ 68a bis 68d des Strafgesetzbuches zu tr
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(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer. (2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsst
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Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und

(1) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung, wenn die verurteilte Person 1. während der Dauer der Führungsaufsicht eine rechtswidrige Tat begeht,2. gegen Weisungen nach § 68b gröblich oder beharrlich verstößt oder3. sich der Aufsicht
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published on 22/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 230/19 2 AR 167/19 vom 22. Januar 2020 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Gerichtsstandsbestimmung Az.: 3 AR 732/19 Generalstaatsanwaltschaft Hamm 66 Js 325
published on 25/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 164/11 2 AR 119/11 vom 25. Mai 2011 Nachschlagewerk: ja BGHR: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 462a Abs. 1 Satz 1 Die für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB zuständige Strafvollstreckung
published on 08/11/2011 00:00

5 StR 404/11 (alt: 5 StR 229/10) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 8. November 2011 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2011 beschlossen: Auf die Revision de
published on 15/03/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag von Rechtsanwältin … vom 23.02.2017 auf Beiordnung als Pflichtverteidigerin für das Anhörungsverfahren hat sich erledigt. 2. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollst
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Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat...
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht...
(1) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung, wenn die verurteilte Person 1. während der Dauer der Führungsaufsicht eine rechtswidrige Tat begeht,2. gegen Weisungen nach § 68b gröblich oder beharrlich verstößt oder3. sich der Aufsicht und Leitung...