Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 3 Auslagen
(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis 20.
Referenzen - Gesetze |
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Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 15 Umsatzsteuer
Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.
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Finanzgericht Hamburg Beschluss, 19. Nov. 2015 - 3 KO 226/15
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tatbestand
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A. Im Erinnerungsverfahren betreffend die festgesetzten Prozessbevollmächtigten-Kosten sind fünf Punkte streitig; nämlich
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