Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 13 Zeitgebühr
Die Zeitgebühr ist zu berechnen
- 1.
in den Fällen, in denen diese Verordnung dies vorsieht, - 2.
wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen; dies gilt nicht für Tätigkeiten nach § 23 sowie für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren (§§ 45, 46).

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 6 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 35 Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23 bis 39 der Steuerberatervergütungsverordnung in Verbindung mit den §§ 10 und 13 der S
zitiert 5 andere §§ aus dem .
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
Die Gebühr beträgt für 1.die Berichtigung einer Erklärung2/10 bis 10/102.einen Antrag auf Stundung2/10 bis 8/103.einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen2/10 bis 8/104.einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen2/10 bi
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen sind d
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2005 - I ZR 135/02
bei uns veröffentlicht am 09.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 135/02 Verkündet am: 9. Juni 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat au
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - I ZR 89/02
bei uns veröffentlicht am 30.09.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 89/02 Verkündet am: 30. September 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein
Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2000 - X ZR 198/97
bei uns veröffentlicht am 01.02.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL X ZR 198/97 Verkündet am: 1. Februar 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne
Landgericht Köln Urteil, 18. Okt. 2016 - 11 S 302/15
bei uns veröffentlicht am 18.10.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.06.2015 – Az. 144 C 187/14 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den
Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. Aug. 2016 - 6 O 162/13
bei uns veröffentlicht am 26.08.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1Tatbestand:
2Der Kläger begehrt von der
Landgericht Paderborn Urteil, 17. Feb. 2016 - 3 O 174/13
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.595,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag vo
Landgericht Düsseldorf Urteil, 25. Juni 2015 - 16 O 250/11
bei uns veröffentlicht am 25.06.2015
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 60.049,69 € zu zahlen
nebst Zinsen in Höhe von 10% p. a.:
aus 10.083,60 € vom 01.01.2009 bis 01.02.2009,
aus 13.745,23 € vom 02.02.2009 bis 09.03.2009,
aus 16.309,92 € vom 10.03.2009 bis 12.
Landgericht Köln Urteil, 16. Apr. 2015 - 2 O 404/14
bei uns veröffentlicht am 16.04.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1Tatbestand
2Die Klägerin nim
Landgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2014 - 1 O 497/11
bei uns veröffentlicht am 19.08.2014
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des beim Amtsgericht M, AZ: 49 HL 73/10, hinterlegten Betrages in Höhe von EUR 1.419,19 nebst hierauf anfallenden Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Sept. 2010 - 8 C 21/09
bei uns veröffentlicht am 15.09.2010
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Festsetzung einer angemessenen Vergütung für eine von ihr durchgeführte Abwicklung der Praxis des am 19. Dezember 1998 v
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. März 2009 - 9 S 371/08
bei uns veröffentlicht am 04.03.2009
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. März 2007 - 9 K 1149/06
- wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 20. Aug. 2008 - 5 KO 15/08
bei uns veröffentlicht am 20.08.2008
Gründe
Die gemäß § 149 Abs. 2 Satz 1 und 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) zulässige Erinnerung der Erinnerungsführerin ist unbegründet.
Zu Recht ist im Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22.
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Mai 2008 - 1 K 46/07
bei uns veröffentlicht am 20.05.2008
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand 1 Streitig ist die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 de
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Juli 2003 - 11 U 21/02
bei uns veröffentlicht am 24.07.2003
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten zu 2 und 3 wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. Februar 2002 -6 O 405/01 -im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:
1. Die
Die Gebühr beträgt für 1.die Berichtigung einer Erklärung2/10 bis 10/102.einen Antrag auf Stundung2/10 bis 8/103.einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen2/10 bis 8/104.einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen2/10 bis 8/105.einen...
Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen sind die...
Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.