Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 19 Erlöschen der Anerkennung

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Steuerberatungsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die Anerkennung erlischt durch

1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.

(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.

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published on 30/09/2009 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. 2 Der Kläger, der Lohnsteuerhilfeverein X e.V., wurde in 2002 als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt.
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