Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung - StAGebV | § 3 Gebührenbemessung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

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(1) Die Gebühr beträgt für die

1.Entlassung51 EUR,
2.Genehmigung zur Beibehaltung255 EUR,
3.Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher25 EUR.

(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.

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published on 17/09/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils
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