Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG | § 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können bis zu2 170 Berufssoldatinnenund Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden, wenn

1.
dies zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist,
2.
eine zumutbare Weiterverwendung bei einer Bundesbehörde oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nicht möglich ist,
3.
sonstige dienstliche Gründe einer Versetzung in den Ruhestand nicht entgegenstehen und
4.
die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten das 40. Lebensjahr vollendet und eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren abgeleistet haben;
stellt das Bundesministerium der Verteidigung nach dem 30. September 2014 einen unabweisbaren Bedarf für weitere Zurruhesetzungen fest, kann es unbeschadet des § 11 zulassen, dass unter den Voraussetzungen der Nummern 1 bis 4 bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt bis zu 3 100 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden. Für Berufsunteroffiziere, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und Berufsoffiziere, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass eine Versetzung in den Ruhestand abweichend von Satz 1 Nummer 1 auch zur Verjüngung des Personalkörpers erfolgen kann.

(2) Als Dienstzeit im Sinne des Absatzes 1 werden Zeiten im Sinne des § 15 Absatz 2 und des § 23 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig sind.

(3) Die Versetzung in den Ruhestand wird von der Stelle verfügt, die nach § 4 Absatz 2 des Soldatengesetzes für die Ernennung der Berufssoldatin oder des Berufssoldaten zuständig wäre. Die Verfügung ist spätestens drei Monate vor dem Beginn des Ruhestandes schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestandes widerrufen werden, wenn dienstliche Gründe die Fortsetzung des Dienstverhältnisses erfordern und die Fortsetzung unter Berücksichtigung der persönlichen, insbesondere häuslichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zumutbar ist.

(4) Im Ruhestand darf die Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ geführt werden. Während eines erneuten Wehrdienstverhältnisses entfällt dieser Zusatz.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG | § 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1


(1) Eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat, die oder der nach § 2 Absatz 1 Satz 1 in den Ruhestand versetzt worden ist, erhält neben dem Ruhegehalt einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 10 000 Euro für jedes Jahr, um das die Versetzung in den Ruh

Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG | § 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2


(1) Im Fall des § 2 Absatz 1 Satz 2 erhöht sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit um die Zeit von der Versetzung in den Ruhestand bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Berufssoldatin oder der Berufssoldat ohne diese Regelung frühestens nach § 44 Absatz 2 Sa
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatengesetz - SG | § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform


(1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung),2. zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder u

§ 15 Entstehen des Anspruchs


(1) Nach Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand besteht Anspruch auf Ruhegehalt, im Falle der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erst nach Ablauf der Zeit, für die Dienstbezüge gezahlt werden. Bezüge, die einem Soldaten im Ruhestand nach od

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 23 Ausbildungszeiten


(1) Einem Berufssoldaten kann die verbrachte Mindestzeit 1. der außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebenen Ausbildung (Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, übliche Prüfungszeit),2. einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, d

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2018 - 6 CE 18.73

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22. Dezember 2017 – M 21 E 17.5665 – wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Nov. 2016 - Au 2 K 15.1867

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 6 ZB 18.2341

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Juli 2014 - 21 K 13.2357

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Tenor I. Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist zur Entscheidung des Rechtsstreits sachlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen. Gründe Für die vorli

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. März 2018 - W 1 K 17.384

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. März 2018 - W 1 K 17.319

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Feb. 2018 - Au 2 K 17.206

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Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juni 2018 - M 21 K 17.3239

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Verwaltungsgericht München Urteil, 28. März 2017 - M 21 K 15.2485

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Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Jan. 2019 - 1 K 1829/17

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 B 37/18

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Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Feb. 2018 - 7 K 6063/16

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Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 09.08.2016 und des Beschwerdebescheids desselben vom 10.11.2016 verpflichtet, den Zeitpunkt der Beförderungsreife der Klägerin en

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 27. Nov. 2017 - 6 K 4124/17.TR

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Kürzung seine

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 01. Nov. 2017 - 12 A 66/17

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 04. Aug. 2017 - 6 K 5039/17.TR

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wende

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 13. Okt. 2016 - 1 K 1935/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Juni 2015 - 2 A 6/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der im Jahr 1960 geborene Kläger steht als Berufssoldat im Range eines Oberst im Dienst der Beklagten. Unter dem 10. August 2012 bekundete er gegenüb

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2014 - 12 A 187/13

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(1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung),2. zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder umgekehrt...
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