Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 178a

(1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1.
ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.
das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.

(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.

(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(4) Ist die Rüge nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.

(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Für den Ausspruch des Gerichts ist § 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.

(6) § 175 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 343 Entscheidung nach Einspruch


Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung ni
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 175


Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Soweit dieses Gesetz auf Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes verweist, regelt sich die aufsc

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111 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Apr. 2018 - L 20 KR 72/18 B

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 09.04.2018, L 20 KR 72/18 B ER, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit Beschluss vom 09.0

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Sept. 2016 - L 18 SO 123/16 RG

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2016 (L 18 SO 65/18 B PKH) werden als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nich

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 26. Jan. 2017 - S 15 AS 32/17 ER RG

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge des Antragstellers vom 15.12.2016 gegen den Beschluss der Kammer vom 21.5.2007 - S 7 AS 375/07 ER - wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. II

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Sept. 2018 - L 11 AS 265/17 B

bei uns veröffentlicht am 07.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Beschwerdeführer begehrt die Wiederaufnahme gemäß § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eines Ver

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Feb. 2017 - L 2 SF 292/16 AB

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor Der Antrag auf Ablehnung von Dr. X. wegen Besorgnis der Befangenheit wird verworfen. Gründe I. Der Kläger und Antragsteller (ASt.) hatte sich im Beschwerdeverfahren unter dem Az. L 2 AS 599/16 B gege

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Juli 2019 - L 20 SF 12/19 AB

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 29. April 2019, L 20 SF 12/19 AB, wird als unzulässig verworfen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Anhörungsrüge wird abgelehnt. II

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Aug. 2015 - L 11 AS 553/15 B

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde/Anhörungsrüge/Gegenvorstellung des Beschwerdeführers gegen den Beschluss vom 21.07.2015 (Ablehnung des Antrages wegen der Besorgnis der Befangenheit) wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 20. Juli 2016 - L 15 RF 24/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 17. Juni 2016, Az.: L 15 RF 20/16, wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Mit Beschluss vom

Bayerisches Landessozialgericht Endurteil, 28. Sept. 2015 - L 15 RF 36/15 B

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor I. Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 25.06.2015, Az.: L 15 RF 109/15, wird als unzulässig verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Im Raum steht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. März 2016 - L 7 R 924/15 RG

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Auf die Anhörungsrüge wird der Beschluss des Senats vom 16.11.2015 aufgehoben und das Beschwerdeverfahren L 7 R 707/15 B ER fortgeführt. Gründe I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren eine Nachforderung vo

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. März 2016 - L 16 AS 27/16 RG

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Auf die Anhörungsrüge des Beschwerde- und Rügeführers wird das Verfahren mit dem ursprünglichen Aktenzeichen L 8 AS 817/15 NZB fortgesetzt. II. Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Mai 2018 - L 10 AL 56/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 24.04.2018 (Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe) wird verworfen. II. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.02.2018 - S 1 AL 43/18 ER

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Aug. 2017 - L 5 P 3/17 RG

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge der Klägerin vom 12.12.2016 gegen den Beschluss vom 17.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit Beschluss vom 17.11.2

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Aug. 2015 - L 11 AS 495/15 B

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde/Anhörungsrüge/Gegenvorstellung des Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Vorsitzenden vom 21.07.2015 (Ablehnung des erneuten Antrages auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung) wird verworfen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Mai 2015 - L 7 R 43/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Beiladung, Eilverfahren, Klagerücknahmefiktion, rechtliches Gehör bei Gerichtsbescheid, Zurückverweisung Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 341/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 118/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 339/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 67/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Apr. 2018 - L 5 KR 555/15 ZVW

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers vom 11.2.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit vom Kläger angenommenem Anerkenntnis der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 30.1.2018 ist Erledigung der Haupts

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Apr. 2018 - L 5 KR 666/17 ZVW

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 19.2.2018 wird als unzulässig verworfen. Gründe I. Mit Beschluss vom 19.2.2018 hat der Senat den dritten Antrag der Klägerin auf Bewilligung von

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Jan. 2015 - L 10 AL 263/14 RG

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 11.11.2014 - L 10 AL 208/14 NZB - wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2018 - L 16 AS 861/16

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Anhörungsrüge vom 5. März 2018 gegen das Urteil vom 21. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen. II. Die Gegenvorstellung vom 5. März 2018 gegen das Urteil vom 21. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 07. Dez. 2015 - S 6 R 910/15 RG

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss vom 24. September 2015 - S 6 R 394/14 - wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen den Beschluss der Kammer vom 2

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 343/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung in dem Verfahren L 18 AS 670/16 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 342/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 669/16 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 11 AS 340/17 RG

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 117/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 18 AS 118/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 118/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2017 - L 18 AS 67/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge, der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Gegenvorstellung im Verfahren L 18 AS 67/13 werden verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. März 2017 - L 11 AS 195/17 RG

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.11.2016 - L 18 AS 660/16 NZB - wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. März 2017 - L 11 AS 195/17 RG

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 08.11.2016 - L 18 AS 660/16 NZB - wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. März 2017 - L 11 AS 242/17 RG

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen das Schreiben vom 27.02.2017 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Vollstreckung aus einem Verglei

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 26. Jan. 2017 - S 15 AS 38/17 RG

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge des Klägers vom 9.12.2016 gegen das Urteil der Kammer vom 28.7.2008 - S 15 AS 678/07 - wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewil

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Aug. 2014 - L 7 AS 624/14 RG

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor I. Auf die Anhörungsrüge wird der Beschluss vom 22. August 2014 aufgehoben und das Beschwerdeverfahren L 7 AS 552/14 B ER fortgeführt. II. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Raten

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2014 - L 7 AS 500/14 RG

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 2. Juni 2014, Az.: L 7 AS 392/14 B ER, wird als unzulässig verworfen. II. Die Beteiligten haben für das Verfahren der Anhörungsrüge einander keine Kosten zu erstat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Feb. 2018 - L 14 R 730/17 B

bei uns veröffentlicht am 02.02.2018

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Senats vom 29. September 2017 wird als unstatthaft verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Mai 2014 - L 7 AS 398/14 RG

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 17. April 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit Urteil vom 10.04.2014, Az. L

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Mai 2014 - L 7 AS 362/14 RG

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen das Urteil vom 10. April 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit Urteil vom 10.04.2014, Az. L 7 AS

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Sept. 2018 - 2 BvR 745/18

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundessozialgericht Beschluss, 22. März 2018 - B 12 KR 12/17 C

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 3. April 2017 - B 12 KR 92/16 B - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 15. März 2018 - B 10 ÜG 30/17 C

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Anhörungsrüge und der Gegenvorstellung gegen das Urteil des Senats vom 7. September 2017 zu gewähren und Rechtsanwalt Dr.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2017 - B 9 V 55/17 B

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers g

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Okt. 2017 - B 6 KA 5/17 C

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor Die Anhörungsrüge sowie die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - B 10 ÜG 18/17 C

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2017 - B 10 ÜG 3/17 BH - Prozesskostenhilfe zu be

Bundessozialgericht Beschluss, 28. Sept. 2017 - B 10 ÜG 17/17 C

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2017 - B 10 ÜG 2/17 BH - Prozesskostenhilfe zu be

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Aug. 2017 - B 1 KR 6/17 C

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23. März 2017 wird zurückgewiesen, die Anhörungsrüge des Klägers gegen diesen Beschluss wird als unzulässig v

Bundessozialgericht Beschluss, 25. Apr. 2017 - B 12 KR 2/17 C

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 18. Januar 2017 - B 12 KR 61/16 B - wird als unzulässig verworfen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 13. Apr. 2017 - 1 BvR 2496/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Apr. 2017 - L 4 AS 112/17 B RG

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor Die weitere "Beschwerde" der Rügeführerin gegen die Beschlüsse des Senats – zuletzt vom 26. Januar 2017 im Anhörungsrügeverfahren L 4 AS 47/17 B RG – wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - B 3 P 3/16 S, B 3 P 4/16 S, B 3 P 5/16 S

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Rechtsmittel des Klägers gegen die Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2015 – B 3 P 2/15 BH, B 3 P 3/15 BH und B 3

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Nov. 2016 - B 13 SF 18/16 S

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Die Erinnerung gegen die Festsetzung der Gerichtskosten in der Schlusskostenrechnung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 8. August 2016 - B 10 ÜG 14/15 C - wir

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Okt. 2016 - L 11 KR 3764/16 RG; L 11 KR 2974/16 ER-B

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Anhörungsrüge und die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 23.09.2016 werden als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Der Antragsteller wendet

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Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft...
Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Soweit dieses Gesetz auf Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes verweist, regelt sich die aufschiebende...