Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 73 Reisekosten

(1) Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen. Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten

1.
für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen der Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist,
2.
für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson einschließlich des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls,
3.
für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist sowie
4.
für den erforderlichen Gepäcktransport.

(2) Während der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden im Regelfall auch Reisekosten für zwei Familienheimfahrten je Monat übernommen. Anstelle der Kosten für die Familienheimfahrten können für Fahrten von Angehörigen vom Wohnort zum Aufenthaltsort der Leistungsempfänger und zurück Reisekosten übernommen werden.

(3) Reisekosten nach Absatz 2 werden auch im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernommen, wenn die Leistungen länger als acht Wochen erbracht werden.

(4) Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes. Bei Fahrpreiserhöhungen, die nicht geringfügig sind, hat auf Antrag des Leistungsempfängers eine Anpassung der Fahrkostenentschädigung zu erfolgen, wenn die Maßnahme noch mindestens zwei weitere Monate andauert. Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen werden, der unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung bei einer zumutbaren auswärtigen Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 26


(1) Beschädigte erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 49 bis 55 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 57 des Neunte

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 10 Umfang und Ort der Leistungen


(1) Für Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe gelten die §§ 13, 14 Absatz 1 und 3, § 15 Absatz 1 und 2, § 15a Absatz 1 bis 4, § 17 Absatz 1, § 28 Absatz 2 Satz 2, § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 und § 32 Absatz 1, 2, 4 und 5 des Sechsten Buches
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung


(1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustel
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesreisekostengesetz - BRKG 2005 | § 5 Wegstreckenentschädigung


(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter St

Referenzen - Urteile |

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50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 7 K 2183/13

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin für ihre Tochter K, geboren am 2. Dezember 1994, im Zeitraum Februar 2013 bis Juli 2013 einen Anspruch auf Kindergeld hat. Die Klägerin bezog für K laufend Kindergeld. Nachdem K die 10.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 09.3029

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der Beklagte wurde am ... 1954 in P. geboren. Seine Schulausbildung beendete er

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 107/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.02.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Jan. 2014 - S 8 SB 381/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tatbestand Die Klägerin strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 40 an. Bei dem 1971 geborenen Kläger war mit Bescheid des Beklagten vom 12. Juli 2011 die Feststellung eines GdB abgelehnt worden, weil kein GdB von w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - L 4 KR 395/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 01.08.2014 aufgehoben. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 20.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.07.2012 wird abgewies

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 3 CE 13.2573

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.442,84 Euro festgesetzt. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 20/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 12. November 2015 - 5 BV 13/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 45/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 05. Sept. 2014 - S 8 SB 601/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 an sowie die Merkzeichen „Gȁ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2018 - 6 CS 17.2556

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. November 2017 – M 21 S 17.3648 – wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverf

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 18. Apr. 2018 - 6 A 2151/16 SN

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 20. Januar 2016 und des Widerspruchsbescheides vom 13. Juni 2016 verpflichtet, die tatsächlichen Kosten des Klägers für die von diesem im Hinblick auf dessen selbstständige

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - 5 C 9/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tatbestand 1 Der blinde und als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 100 anerkannte Kläger begehrt die Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. März 2015 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. März 2017 - 3 K 1354/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Bescheid des Polizeipräsidiums Konstanz vom 14.01.2015 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.05.2015 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Versetzung in den Ruhes

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Sept. 2016 - 3 Sa 137/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.02.2016, Az: 2 Ca 1288/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 1/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Teils der von ihm für die Jahre 2010 und 2011 entrichteten schwerbehindertenrechtlichen Ausgleichsabgabe in Höhe vo

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Okt. 2015 - L 8 AL 4146/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.08.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist st

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 720/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. April 2014 - 4 Sa 57/13 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 14. Apr. 2015 - 13 K 6000/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 14. Oktober 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landschaftsverbandes Rheinland vom 27. August 2014 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 14. August 2013 auf Üb

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Okt. 2014 - L 9 AL 24/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2011 verpflichtet, den Kläger a

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 24. Okt. 2014 - S 17 AL 4320/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. 2 Der am 1956 geborene Kläger ist seit dem 01.05.2005 bei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Sept. 2014 - 9 AZR 827/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. April 2012 - 13 Sa 1210/11 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 11 AL 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Juli 2014 - 13 L 433/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1I. 2Am 9. Juli 2012 erließ die Agentur für Arbeit N.               einen Feststellungsbescheid nach § 80 Absatz 3 So

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Mai 2014 - 2 B 75/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2014 - L 8 AL 501/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 17.10.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist streit

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2014 - 11 Ca 6438/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 6.402,00.4. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Zwischen den Parteien ist ein Entschädigungsanspruch wegen

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 26. Nov. 2013 - 6 K 611/11

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2013 - L 13 AL 2601/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 15. Mai 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten str

Bundessozialgericht Beschluss, 31. Juli 2013 - B 9 SB 98/12 B

bei uns veröffentlicht am 31.07.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 13. November 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 5 C 20/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Beschäftigungsgesellschaften eine schwerbehindertenrechtliche Ausgleichsabgabe entrichten müssen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2012 - L 3 AL 36/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juli 2012 - 5 C 16/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Beklagten zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Beigelad

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2012 - 2 A 5/10

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Gründe 1 Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Okt. 2011 - 8 AZR 608/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2010 - 4 Sa 18/10 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Apr. 2011 - 11 K 3583/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2011

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 26./27. April 2010 und dessen Widerspruchsbescheid vom 03. September 2010 werden aufgehoben.Der Beklagte und die Beigeladene tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu je ½. Das Verfahren ist gerichtskos

Bundessozialgericht Urteil, 01. März 2011 - B 7 AL 6/10 R

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. April 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht z

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2011 - L 13 AL 3853/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 12. Juli 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gle

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 28. Okt. 2010 - 3 B 180/10

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Mai 2010 – 11 L 279/10 – wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Juli 2010 - 2 C 17/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist Beamter im Dienst der Beklagten. Er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Den Antrag des Klägers, seine regelmäßige wöchentlic

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 SB 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 nach dem Schwerbehindertenrecht.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 SB 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Aufhebung eines Feststellungsbescheides nach dem Schwerbehindertenrecht bei einem Ausländer, dessen Aufenthalt in Deutschland zunächst gest

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2009 - L 8 AL 5297/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2009

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 15. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Tatbestand   1 Zwisc

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 18. Feb. 2009 - S 4 SB 6128/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

Tenor Der Bescheid des Landratsamts ... vom 08. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchbescheids des Regierungspräsidiums … - … vom 29. November 2007 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, das gesundheitliche Merkmal (Merkzeiche

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2005 - 8 K 4477/04

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28.06.2004 und dessen Widerspruchsbescheid vom 15.10.2004 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen,

Referenzen

(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke...