Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 205 Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 205 Vorrang der schwerbehinderten Menschen
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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) Inhaltsverzeichnis
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 19/06/2018 00:00
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter ...
rechtswidrig gewesen ist.
published on 19/06/2018 00:00
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung der Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Antragstellers bei der Einstellung der Mitarbeiter
...; ...; ...; ...; ...; ...; .
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