Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 159 Mehrfachanrechnung

(1) Die Bundesagentur für Arbeit kann die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, besonders eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 155 Absatz 1 auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, höchstens drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 1 gilt auch für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und für teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 158 Absatz 2.

(2) Ein schwerbehinderter Mensch, der beruflich ausgebildet wird, wird auf zwei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Satz 1 gilt auch während der Zeit einer Ausbildung im Sinne des § 51 Absatz 2, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle durchgeführt wird. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Anrechnung auf drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn die Vermittlung in eine berufliche Ausbildungsstelle wegen Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Bei Übernahme in ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis durch den ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung wird der schwerbehinderte Mensch im ersten Jahr der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet; Absatz 1 bleibt unberührt.

(3) Bescheide über die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen auf mehr als drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die vor dem 1. August 1986 erlassen worden sind, gelten fort.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 187 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit


(1) Die Bundesagentur für Arbeit hat folgende Aufgaben:1.die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allg
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 51 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation


(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die beso

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen


(1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 4 beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. (2) Ein schwerbehinderter Mensc

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 155 Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen


(1) Im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht sind in angemessenem Umfang zu beschäftigen:1.schwerbehinderte Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, insbesondere solche,a)die zur Ausübun

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36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2007 - KZR 22/06

bei uns veröffentlicht am 13.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 22/06 Verkündet am: 13. November 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 2 SB 199/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26.10.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 04. Mai 2016 - S 14 SB 1622/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50. Der Kläger ist 63 Jahre alt. Bei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2017 - L 2 SB 86/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat dem Kläger 1/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Dez. 2018 - 12 A 3136/17

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Der zulässige Antrag ist unbegründet. 2Eine Zulassung der Berufung kommt nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wenn ein Zula

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 21/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 76/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 49/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 57/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 56/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 74/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2016 - 4 TaBV 15/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 11/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. August 2016 - 1 TaBV 2/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 66/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - 8 AZR 492/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. April 2016 - 7 Sa 1359/14 - wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 23. März 2017 - S 1 SB 2687/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Beklagte den Grad der Behinderung (GdB) im Sinne des Sozialgesetzbuchs - Rehabilitation und Teilhabe behi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - L 3 SB 2093/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 28. Okt. 2016 - S 4 SB 1221/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin (d. Kl.) begehrt von der Beklagten (d. Bekl.) die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB)

Sozialgericht Halle Urteil, 04. Okt. 2016 - S 29 SO 92/13

bei uns veröffentlicht am 04.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialges

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Mai 2016 - B 9 SB 94/15 B

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. November 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

Sozialgericht Detmold Beschluss, 17. Sept. 2015 - S 8 SO 272/15 ER

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. Die Antragstellerin begehrt i

Sozialgericht Aachen Urteil, 11. Sept. 2015 - S 19 SO 126/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt vom Beklagten Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets. 3Der am 00.00.0000 geborene Kläger leidet seit Mitte der 80er Jahre an paranoide

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Aug. 2015 - L 6 SB 1430/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25. Februar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 23. Juni 2015 - S 12 SB 812/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Der Beklagte wird entsprechend seinem Vergleichsvorschlag vom 07.05.2015 unter Abänderung des Bescheides vom 02.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.08.2014 verurteilt, den GdB ab dem 17.02.2014 mit 50 sowie ab dem 01.03.2015 m

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Juni 2015 - L 9 SO 157/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 01.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den

Sozialgericht Detmold Urteil, 17. Feb. 2015 - S 8 SO 328/12

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2012 verurteilt, dem Kläger ein Persönliches Budget für die Schulintegrationshilfe in Höhe von 2.212,12 EUR monatlich im Zeitraum

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Apr. 2013 - L 5 AS 371/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung des Antragsgegners, vorläufig die Umzugskosten, die

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Juni 2012 - L 5 AS 468/11 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. November 2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner die

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Jan. 2012 - B 8 SO 36/11 B

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2010 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - B 11 AL 7/10 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2008 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Januar 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 09. Dez. 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 30. September 2010 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 17. September 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe

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(1) Im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht sind in angemessenem Umfang zu beschäftigen:1.schwerbehinderte Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, insbesondere solche,a)die zur Ausübung der...
(1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 4 beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. (2) Ein schwerbehinderter Mensch, der in...
(1) Leistungen werden durch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt, wenn Art oder Schwere der Behinderung der Leistungsberechtigten oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen...